Gesundheit ist wertvoll

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Sie sind gut bei uns aufgehoben. Als Ihr verlässlicher Gesundheitspartner sind wir persönlich für Sie da. Wir wollen, dass Sie schnell gesund werden und gesund bleiben. Dafür setzen wir uns jeden Tag ein. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen attraktive Angebote für Ihre Gesundheit.

Gesundheit ist wertvoll – deshalb setzen wir uns für sie ein

Die Ausgaben in der Krankenversicherung sind in den zurückliegenden Jahren stark gewachsen. Und die aktuellen Kostensteigerungen durch Inflation und Energiekrise machen auch vor dem Gesundheitssystem nicht Halt.

Attraktiver Zusatzbeitrag

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt unser kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,4 Prozent. Er liegt deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den das Gesundheitsministerium für dieses Jahr auf 1,6 Prozent festgelegt hat. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz beträgt unser Krankenversicherungsbeitrag damit insgesamt 16 Prozent. Er wird hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (paritätische Finanzierung).

Weitere Informationen

Bis zum 31. Januar 2023 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie sich für eine neue Krankenkasse entscheiden (Wahlerklärung), wird Ihre Mitgliedschaft bei uns automatisch gekündigt. Falls Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, endet Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang Ihrer Wahlerklärung bei der neuen Kasse.

Sind Sie versicherungspflichtiger Rentner oder erhalten Sie Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Kapitalleistung aus einer Direktversicherung) gilt für Sie der neue kassenindividuelle Zusatzbeitrag erst ab dem 1. März 2023. Ihr Rentenversicherungsträger trägt hierbei die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zugrunde gelegt. Der Zusatzbeitrag wird vom zuständigen Leistungsträger gezahlt.

Erhalten Sie ausschließlich Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter vollständig den vom Gesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

Sind Sie freiwillig versichert (Selbstzahler), zahlen Sie den Zusatzbeitrag zusammen mit dem übrigen Krankenversicherungsbeitrag selbst. Bei der Berechnung des Zusatzbeitrags wird die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Sie erhalten im Januar einen neuen Beitragsbescheid.

Beitragsübersicht für Selbstzahler

Unter www.gkv-zusatzbeitraege.de finden Sie übrigens die Zusatzbeiträge aller gesetzlicher Krankenkassen.


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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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