Ein Junge sitzt in einem Rollstuhl

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Rehabilitation und Teilhabe
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Teilhabe am Leben

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen. Ziel ist also, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 

Als Rehabilitationsträger und sozial orientierter Dienstleister ist es für uns eine wesentliche Aufgabe und das Ziel, Ihren Rehabilitationsbedarf frühzeitig zu erkennen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Unsere Ansprechstelle berät und vermittelt zu allen Fragen rund um die Rehabilitation. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung. 

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an – wir sind Ihre Ansprechstelle und beraten und vermitteln zu allen Fragen rund um die Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern. 

Selbstverständlich stehen wir auch Arbeitgebern und anderen Rehabilitationsträgern mit Rat und Tat zur Seite.

Alles auf einen Blick:

Leistungen zur Teilhabe umfassen notwendige Sozialleistungen, unter anderem um Behinderungen abzuwenden, Einschränkungen der Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder die Teilhabe am Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern. 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Diese Leistungen werden von verschiedenen Reha-Trägern erbracht, z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Unfallversicherung, Sozial- und Jugendhilfe, Träger und Bundesagentur für Arbeit etc. 

Daher zögern Sie nicht – sprechen Sie uns an – wir beraten Sie umfangreich und bei Bedarf vermitteln wir gerne zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern. 

Die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe sind sehr unterschiedlich. Welche Voraussetzungen zutreffen müssen, klären wir gerne – rufen Sie uns dazu an!  
 

Welche Leistungen und Hilfen kommen für Sie in Betracht?

Folgende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen für Sie unter anderem in Betracht: 

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden ambulant oder stationär in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt und schließen bei Bedarf die erforderliche Unterkunft und Verpflegung ein. 
 

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere: 

  • Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, einschließlich Leistungen, um die Arbeitsaufnahme zu fördern, dazu gehören auch Eingliederungshilfen an Arbeitgeber
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, die wegen der Behinderung erforderlich ist (z. B. für blinde Menschen)
  • berufliche Anpassung, Ausbildung, Weiterbildung einschließlich eines schulischen Abschlusses, der erforderlich ist, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen
  • sonstige Hilfen zu Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene Erwerbs- oder Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen
     

Hierzu zählen z. B.:

  • Hilfen zur Schulbildung 
  • Hilfen zur schulischen Berufsausbildung
  • Hilfen zur Hochschulausbildung 
  • Hilfen zur Ableistung eines Praktikums
     

Hierzu zählen z. B.: 

  • Assistenzleistungen
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Leistungen zur Mobilität
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. barrierefreie Computer)
  • etc.
     


Hierzu zählen z. B.:

  • Übergangsgeld
  • Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld des Krankenversicherungs- und Un-fallversicherungsträgers 
  • Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung
  • Ärztlich verordneter Rehasport oder Funktionstraining 

Wo finden Sie weiterführende Informationen?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Hier finden Sie barrierefreie allgemeine Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der Umsetzung bundesweit und in den jeweiligen Bundesländern, Wissenswertes zur Rechtsprechung zu Projekten und vieles mehr. 

Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):
Hier haben Sie z.B. die Möglichkeit, nach Beratungsstellen bei Ihnen vor Ort zu suchen.
 

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