Wir sind da, wenn Sie uns brauchen
Rehabilitation und Teilhabe
Rehabilitation und Teilhabe
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Benachteiligungen im Arbeitsleben oder bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sollen gar nicht erst entstehen oder so schnell wie möglich überwunden werden. Deshalb gibt es zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen. Wir erklären Ihnen, was das für Leistungen sind und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Kommen Sie jederzeit auch gerne persönlich auf uns zu – als Rehabilitationsträger ist es uns ein großes Anliegen, Ihre Bedarfe schnell zu erkennen und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Umgangssprachlich wird die Rehabilitation manchmal noch „Kur“ genannt. Rehabilitation soll helfen, Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderung zu lindern oder zu überwinden. Es gibt Leistungen der medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation. Die Dauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Sie kann stationär in einer Klinik oder ambulant erfolgen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse oder – wenn die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden soll – die Rentenversicherung. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung zuständig.
Menschen mit Behinderungen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der Mensch mit Behinderung (wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert.
Sind Sie schon seit geraumer Zeit nur eingeschränkt leistungsfähig? Holen Sie sich in jedem Fall ärztlichen Rat ein. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft dann, ob vielleicht eine Maßnahme aus der medizinischen Rehabilitation für Sie hilfreich sein kann. Gerne stehen auch wir Ihnen bei Unsicherheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Vielleicht benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder fragen sich, wer die Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme übernimmt? Unser Team der Gesundheitsbegleitung hilft Ihnen bei Unsicherheiten gerne weiter. Auch andere beteiligte Stellen haben solche Ansprechstellen. Ein übersichtliches Online-Verzeichnis finden Sie unter www.ansprechstellen.de.
Zusätzlich gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Die EUTB gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und berät Sie zu Ihrer persönlichen Situation. Das Besondere an diesem Angebot: Hier bekommen Sie kostenfreie Unterstützung von Menschen, die ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht haben. Weitere Informationen zu unabhängigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auch unter www.teilhabeberatung.de.
Nutzen Sie einfach den Reha-Zuständigkeitsnavigator unter www.reha-zustaendigkeitsnavigator.de.
Meist erfolgt die Antragstellung nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus. Hier hilft Ihnen der Sozialdienst. Aber auch Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann eine Reha empfehlen und eine Verordnung ausstellen. Sie können auch einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, die dann prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst kann eine Empfehlung ausgesprochen werden, die dann als Antragstellung gilt.
Wir prüfen bei jedem Antrag zuerst die Zuständigkeit. Wenn in Ihrem Fall zum Beispiel die Rentenversicherung zuständig ist, leiten wir Ihren Antrag natürlich weiter und informieren Sie darüber. Ist Ihr Antrag bei uns an der richtigen Stelle, erhalten Sie meist innerhalb von 3 Wochen den Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt werden konnte. Länger dauern kann es, wenn für die Entscheidung eine Begutachtung druch den Medizinischen Dienst erforderlich ist.
Bei der Prüfung Ihres Antrags wird immer auch darauf geachtet ob gegebenenfalls weitere Leistungen von anderen Rehaträgern in Frage kommen könnnten, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, wie z.B. Kfz-Hilfe oder Assistenzleistungen. Sofern hierfür Anhaltspunkte bestehen, binden wir andere Rehaträger in die Bedarfsermittlung und – bedarfsfeststellung mit ein.Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie außerdem alle wichtigen Informationen zur Reha-Klinik, zur Anreise, Dauer und zu der zu leistenden Zuzahlung.
Folgende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen für Sie unter anderem in Betracht:
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden ambulant oder stationär in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt und schließen bei Bedarf die erforderliche Unterkunft und Verpflegung ein.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere:
Hierzu zählen zum Beispiel:
Hierzu zählen zum Beispiel:
Die Leistungen werden grundsätzlich als Sach- oder Dienstleistung erbracht. Eine besondere Form der Inanspruchnahme ist das persönliche Budget.
Das persönliche Budget ist die einzige Rehabilitationsleistung, die keine Sachleistung ist. Es kann dabei helfen, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch stärker zu fördern. In manchen Fällen gibt es daher Geldleistungen oder Gutscheine. Diese erhalten Sie in der Regel am Monatsanfang, um dann Ihre Rehabilitationsleistungen selbst zu organisieren. Das persönliche Budget kann auch von mehreren Reha-Trägern zusammen erbracht werden.
Diese Träger können beteiligt sein:
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder unter www.bar-frankfurt.de.
Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu bieten ist das Ziel der Frühförderung für Kinder. Mit der Frühförderung sollen frühzeitig Entwicklungsverzögerungen aufgefangen werden. Meist handelt es sich um ambulante Leistungen wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Frühförderungsleistungen sind bis zum Schuleintritt möglich.
Die Familie und das soziale Umfeld werden dabei mitberücksichtigt und miteinbezogen und die Leistungserbringung wird immer mit den Eltern abgestimmt. Frühförderung soll möglichst „aus einer Hand“ finanziert werden – die Kosten teilen sich Ihre Krankenkasse und die Eingliederungs- oder Jugendhilfe.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Hier finden Sie barrierefreie allgemeine Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der Umsetzung bundesweit und in den jeweiligen Bundesländern und vieles mehr.