Übersicht Hilfsmittel
Zu den Hilfsmitteln gehören:
- Körperersatzstücke (Prothesen)
- Rollstühle oder Rollatoren
- Kompressionsstrümpfe
- orthopädische Schuhe oder Schuheinlagen
- Hörgeräte
- Inkontinenzartikel
- Infusionspumpen
Ob Sie ein Hilfsmittel benötigen, stellt Ihr behandelnder Arzt fest Sollte es für Ihre Therapie erforderlich sein, stellt er eine entsprechende Verordnung aus.
Sobald Ihnen eine ärztliche Verordnung vorliegt, können Sie uns diese über unser Kontaktformular hochladen, oder diese einfach per Post an uns weiterleiten. Wir werden die Versorgung anschließend umgehend einleiten. Gerne können Sie mit der Verordnung auch direkt zu einem unserem Vertragspartner (Sanitätshaus, Apotheke, usw.) Ihrer Wahl gehen.
Bitte beachten Sie: Hilfsmittel-Leistungserbringer (z. B. Hörgeräte-Akustiker, Sanitätshäuser, Orthopädietechnik-Betriebe, etc.) dürfen nur mit uns abrechnen, wenn Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Bei der Suche nach einem geeigneten Vertragspartner in Ihrer Nähe unterstützen wir Sie gerne.
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten, usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur ein Prozent. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
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