Die Bonusprogramme für die ganze Familie
Gesundheit ist ein hohes Gut und ein kostbares Geschenk, mit dem man verantwortungsvoll umgehen muss. Ganz egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden Ihre Gesundheit zu bewahren ist für Sie und auch für uns eine zentrale Lebensaufgabe. Ihr persönliches Engagement unterstützen wir gerne zum Beispiel mit unseren Bonusprogrammen.
Regelmäßiger Sport und positive Gesundheitswerte zahlen sich im Aktiv-Bonus mit bis zu 100 Euro im Jahr für Erwachsene aus. Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, erhalten bis zu 50 Euro im Jahr.
Wenn Ihnen für ein gesundes Leben besonders die Vorsorge am Herzen liegt, belohnen wir Sie im Vorsorge-Bonus für jede gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung mit 10 Euro für Erwachsene. Kinder belohnen wir hier mit jeweils 5 Euro.
Lt. Bundesmantelvertrag – Ärzte BMV-Ä § 36 vom 01.10.2013 gilt für alle Kassenpatienten: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos.
Holt sich der Patient die Bestätigung allerdings erst in einem späteren Quartal von seinem Arzt, kann der Arzt eine Gebühr verlangen. Diese "Stempelgebühr" muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings gilt dabei: Der Arzt kann – muss aber nicht zwingend – eine Gebühr verlangen. Grundsätzlich ist den Patienten aber zu empfehlen, frühzeitig – am besten gleich beim Vorsorgetermin – den Stempel im Bonusheft abzuholen.
Die vivida bkk ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden. Ihr Bonus wird als Beitragsrückerstattung gewertet und entsprechend den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums von den Beitragszahlungen abgezogen. Dies betrifft alle Bonusprogramme der vivida bkk. Die im Rahmen des BFH-Urteils vom 1. Juni 2016 getroffene Entscheidung zur Nichtübermittlung der Bonuszahlungen an das Finanzamt kommt bei unseren Bonusprogrammen nicht zum Tragen. Eine Kostenerstattung für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen ist bei uns nicht vorgesehen, auch wenn der Bonus mit finanziellem Aufwand für Sie verbunden ist (z. B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein).