Aktueller Infoservice zur Störung
Sie erreichen uns aktuell unter der Service-Nummer 07720 9727-0 sowie über unsere Kontaktformulare. Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie auf unserer Info-Seite. Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken wir uns ganz herzlich.
Die eGK ist ausschließlich mit Pflichtdaten ausgestattet, z.B. zu Identität, Krankenkasse und Versicherungsstatus. Sie können nicht beeinflusst werden, beinhalten aber auch keinerlei sensible Daten. Für Sie bedeutet das: Sie können sicher sein, dass Ihre Gesundheitsdaten nicht durch die eGK verbreitet werden können!
Zukünftig ist die Speicherung von Zusatzinformationen geplant, z. B. Notfalldaten und Medikamentenplan. Sie unterliegt jedoch sehr strengen Zugriffsbeschränkungen. Außerdem behalten Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle darüber, was auf der eGK gespeichert ist – und was nicht.
Die Vorteile der eGK liegen in einer effizienteren Verwaltung und – künftig – in einer besseren Kommunikation zwischen den medizinischen Einrichtungen. Auf diese Weise lassen sich z.B. negative Arzneimittel-Wechselwirkungen vermeiden sowie eine schnelle und sichere Versorgung in Notfällen sicherstellen!
Das könnte daran liegen, dass uns noch kein Lichtbild von Ihnen vorliegt! Hier geht’s zum Lichtbild-Upload.
Ein Lichtbild wird ab dem 15. Geburtstag benötigt. Wir schreiben alle Kinder hierzu kurz vor ihrem 15. Geburtstag an. Die Jugendkarte gilt so lange uneingeschränkt weiter, bis Ihnen die neue eGK mit Lichtbild vorliegt.
Hinweis: Die eGK für Kinder unter 15 Jahren ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ab dem 15. Geburtstag darf Ihr Kind selbst unterschreiben.
Bei der Entsorgung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sollten Sie darauf achten, dass diese nicht in die Gelbe Tonne und auch nicht in den Hausmüll beziehungsweise Restmüll gelangt. Die eGK zählt gesetzlich zu den Elektrogeräten und muss dementsprechend entsorgt werden – bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte. Bevor Sie die Karte entsorgen, empfehlen wir Ihnen die Karte vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, indem Sie die sensiblen Informationen unkenntlich machen. Schneiden Sie die Karte zum Beispiel in Streifen, sodass alle lesbaren persönlichen Daten sowie der Chip unbrauchbar sind.
Welchen digitalen Service Ihre Gesundheitskarte bietet, finden Sie hier.
Wir geben für alle Versicherte die neue elektronische Versichertenkarte (eGK) mit NFC-Funktionalität aus. Zu dieser eGK können Sie eine PIN beantragen. Diesen benötigen Sie für verschiedenste Dienstleistungen in der Telematik-Infrastruktur.
Um diese PIN zu erhalten, müssen wir zunächst sicherstellen, dass sich die eGK in Ihrem Besitz befindet. Diese Identifizierung können wir aktuell auf verschiedenen Wegen durchführen:
- Sie kommen in eine unserer Geschäftsstellen und bringen einen amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) sowie Ihre eGK mit oder
- Sie führen eine Identifizierung über das Postident Verfahren durch.
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Detaillierte Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte erhalten Sie auch über die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, der gematik GmbH.