FAQs


Häufige Fragen für Sie beantwortet

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Häufige Fragen - FAQs bei der vivida bkk

Adressänderung

Sie möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Arbeitgeberwechsel

Bitte teilen Sie uns die kompletten Daten (Name und Anschrift) des neuen Arbeitgebers mit Beschäftigungsbeginn mit. Gerne über unser Kontaktformular  mit Angabe ihrer Versichertennummer oder telefonisch unter 07720 9727-0.

Auslandskrankenschein und Auslandsreisen

Häufige Fragen und Antworten zum Auslandskrankenschein sowie alles rund um das Thema Auslandsreisen finden Sie hier.

Befreiung von Zuzahlungen

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Befreiung von Zuzahlungen finden Sie hier.

Bonusprogramm

Häufige Fragen und Antworten zum Bonusprogramm sowie alles rund um die Bonusbedingungen finden Sie hier.

Bürgerentlastungsgesetz

Sie können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Höhe der gezahlten Beiträge maschinell durch uns an die Finanzämter gemeldet wird.

Sie können insbesondere die Beiträge geltend machen,

  • die von Ihrem Gehalt einbehalten werden,
  • die von Ihrer Rente oder Ihrem Versorgungsbezug / Betriebsrente einbehalten werden oder
  • die Sie direkt an uns zahlen.

Berücksichtigt werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die im jeweiligen Kalenderjahr geleistet wurden. Wird der Beitrag für den Monat Dezember zum Beispiel am 15. Januar des Folgejahres gezahlt, so wird diese Zahlung bei der Meldung für das Folgejahr berücksichtigt.

Neben Angaben zur Person und zur Steueridentifikationsnummer sind die Inhalte der Meldung an das Finanzamt insbesondere die Höhe der gezahlten oder erstatteten Beiträge

  • zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch,
  • zur Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch oder
  • zur Pflegeversicherung.

Weiter werden von uns Prämien aus dem Bonusprogramm dem Finanzamt gemeldet.

Alle Bonuszahlungen in Höhe von bis zu 150 Euro / Jahr pro versicherter Person sind steuerfrei. Es müssen daher für diesen Zeitraum nur noch Bonuszahlungen an die Finanzbehörden gemeldet werden, die diesen Freibetrag übersteigen.

Bitte beachten Sie, dass die übersteigenden Beträge gesammelt über die Steuer-ID des Hauptversicherten gemeldet werden.

Bis spätestens zum 28.02. eines Jahres melden wir die Daten an das Finanzamt für das vorangegange Jahr.

Ja, Sie erhalten bis spätestens März eines Jahres die Bescheinigung für das vorangegangene Jahr.

Heilpraktikerbehandlung

Die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung können durch die vivida bkk nicht übernommen werden.

Krankengeld

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Krankengeld finden Sie hier.

Krankenkassen-Beiträge

Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden über die Krankenkassen an den Gesundheitsfonds weitergeleitet – wie auch der Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen erhalten dann aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag pro Versicherten, der alters-, geschlechts- und krankheitsbezogene Faktoren berücksichtigt, um die Leistungsausgaben zu decken (Zuweisungen). Diese Kriterien gelten für alle Krankenkassen und sind fest definiert.

Wer die Beiträge zur Krankenversicherung, einschließlich des Zusatzbeitrages, zahlt, richtet sich nach dem Versicherungsverhältnis. Vereinfacht erklärt überweisen Arbeitgeber die Beiträge für Arbeitnehmende, der Rentenversicherungsträger für Rentner und Rentnerinnen. Werden Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen, trägt diese die Krankenversicherungsbeiträge. Besteht eine freiwillige Versicherung, zahlt das Mitglied seinen Beitrag direkt an die vivida bkk.

Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Häufige Fragen und Antworten rund um die Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) finden Sie hier.

 

Meine vivida bkk

Hier gelangen Sie zu dem Bereich "Meine vivida bkk".

Es stehen Ihnen zahlreiche Online-Services, Anträge und Bescheinigungen zur Verfügung. Sie können  z.B. Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung ändern, Ihre Gesundheitskarte anfordern sowie Ihre Krankmeldung einreichen.

Selbstverständlich bauen wir diesen Service für Sie permanent weiter aus.

Hier geht es zu "Meine vivida bkk".

Mitglied bei der vivida bkk werden

In unserem Bereich "Mitglied werden" haben wir für Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen hinterlegt. Unter "Alle Vorteile im Überblick" finden Sie individuelle Angebote und Mehrwerte für Sie persönlich. Ihr Wechsel zur vivida bkk lohnt sich immer!

Mutterschaftsgeld

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Mutterschaftsgeld finden Sie hier.

Off-Label-Use – Arzneimittel außerhalb der Zulassung

Unter einem Off-label-Use versteht man die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung. Arzneimittel sind für bestimmte Diagnosen zugelassen. Für diese hat der pharmazeutische Hersteller Studien zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durchgeführt. Wird ein Arzneimittel für eine andere Erkrankung eingesetzt, spricht man von Off-Label-Use (OLU), da in diesem Bereich der Nachweis für die Wirksamkeit nicht erbracht wurde.

Vor einer Behandlung mit Medikamenten im Off-Label-Use muss eine Patientin oder ein Patient über die möglichen Folgen und Risiken vom behandelnden Arzt oder behandelnden Ärztin aufgeklärt werden. So ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, wenn die Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments in der Off-Label-Anwendung noch nicht ausreichend geprüft sind.

Per Gesetz sind Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme bei einem OLU verpflichtet. Ist die Anwendung trotzdem vom Arzt /Ärztin als notwendig eingestuft, kann bei der vivida bkk ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Die vivida bkk übernimmt unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für Medikamente im „Off-Label-Use“:

  • Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln,
  • für die andere Therapiemöglichkeiten fehlen und
  • für die eine begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg bestehen.

Um zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, beauftragt die vivida bkk den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Gutachtens.

Um diese Kriterien und damit den Nutzen für den/die Patienten/Patientin zu prüfen, müssen die Gutachter/Gutachterinnen des MD immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und klinischen Forschung sein.

Pflege

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege finden Sie hier.

Prävention – Gesundheitskurse

Häufige Fragen und Antworten zu den Gesundheitskursen finden Sie hier.

Psychotherapie & Psychotherapeutensuche

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Psychotherapie finden Sie hier.

Widerspruch

Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Erfahren Sie hier, wie das Widerspruchsverfahren bei der vivida bkk funktioniert. 

Zum Widerspruchsverfahren

Zähne

Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Zähne finden Sie hier.

Sie haben weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. 


Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.