Widerspruch


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Widerspruch, Entscheidung

Ihre vivida bkk und deren Pflegekasse treffen täglich vielfache positive Entscheidungen. Manchmal kommt es vor, dass Anträge nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt werden müssen. Sind Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, dagegen
Widerspruch einzulegen. Dies gilt für Entscheidungen in den Bereichen Leistungen, Versicherungen und Beiträge.

Nützliche Tipps:

Wir benötigen eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, aus der wir erkennen können, dass Sie einer bestimmten Entscheidung widersprechen. 

Sie haben in der Regel 1 Monat nach Zugang des Bescheides Zeit, diesem zu widersprechen. Wichtig ist, dass Ihre Erklärung innerhalb der Frist bei der vivida bkk eingeht.

Nein, wir empfehlen Ihnen aber, die Punkte zu benennen, gegen die sich Ihr Widerspruch richtet. Hilfreich ist ferner, wenn Sie z. B. ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Unterlagen Ihrem Widerspruch beifügen. So können wir die getroffene Entscheidung gezielter überprüfen.

Ihre vivida bkk oder deren Pflegekasse prüft zunächst, ob sie für Sie eine positive Entscheidung treffen und somit Ihrem Widerspruch abhelfen kann. Bei einer Abhilfe ist das Widerspruchsverfahren beendet.

Kann die vivida bkk oder deren Pflegekasse Ihrem Widerspruch nicht (vollständig) abhelfen, leitet sie Ihr Anliegen an die Widerspruchsstelle weiter. Gleichzeitig informieren wir Sie schriftlich darüber. Die Mitglieder des Widerspruchs-Ausschusses oder die Widerspruchsbeauftragten prüfen Ihr Anliegen erneut intensiv in sachlicher und rechtlicher Hinsicht und entscheiden, ob es bei der getroffenen Entscheidung verbleibt. Sowohl die Ausschussmitglieder als auch die Widerspruchs-Beauftragten sind in ihrer Entscheidung an das geltende Recht gebunden.

Kann für Sie eine ganz oder teilweise positive Korrekturentscheidung erfolgen, erhalten Sie einen (Teil-) Abhilfebescheid.

Bestätigen die Ausschussmitglieder oder die Widerspruchs-Beauftragten die zuvor getroffene Entscheidung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dieser enthält die Entscheidung und die entsprechende Begründung. Können Sie diese Entscheidung nicht mittragen, haben Sie das Recht, diese durch ein sozialgerichtliches Klageverfahren überprüfen zu lassen.

Haben Sie Widerspruch erhoben und stellen Sie danach fest, dass die ursprüngliche Entscheidung doch in Ordnung war oder möchten Sie aus anderen Gründen Ihren Widerspruch zurücknehmen, teilen Sie uns dies bitte kurz schriftlich mit. Das Widerspruchsverfahren findet damit seine Erledigung.

Junge Frau macht Dehnübung. Sie hält ihre Arme über dem Kopf.
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