Junge Frau mit Sonnenbrille auf einem Schiff

Auslandsaufenthalt

Genießen Sie sicher und unbeschwert Ihren Auslandsaufenthalt!
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Informationen für Ihren Auslandsaufenthalt

Der schönste Grund, um sich in einem anderen Land aufzuhalten, ist sicherlich ein Urlaub. Aber auch berufliche Gründe, wie eine Dienstreise, die Entsendung oder die Arbeitssuche können Sie ins Ausland führen. 

Häufige Fragen rund um den Auslandsaufenthalt

Als Kunde der vivida bkk können Sie in zahlreichen Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.

Für alle Staaten der Europäischen Union sowie für die Schweiz, Großbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen besitzen Sie bereits die so genannte Europäische Versichertenkarte (EHIC) als BKK-Kombi-Card. Sie befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte. Sie erhalten somit zwei Karten in einer! Mit der EHIC können Sie im Ausland auch direkt Leistungen beim zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus in Anspruch nehmen. Die EHIC gilt mittlerweile auch für Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, obwohl diese Länder noch nicht der Europäischen Union angehören. Den bisherigen Auslandskrankenschein erhalten Sie weiterhin für die Länder:

Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien

Bitte beachten Sie: Egal, ob Sie sich als Tourist während eines Urlaubs, als Student oder auch beruflich bedingt (Entsendung) im Ausland aufhalten - die EHIC bzw. die Auslandskrankenscheine können grundsätzlich nur in Notfällen/bei Akuterkrankungen oder bei Verschlechterungen des Gesundheitszustandes genutzt werden. Eine geplante Behandlung im Ausland ist mit der Versichertenkarte (EHIC) nicht möglich.

Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC bzw. des Auslandskrankenscheines für Ihr Reiseland entnehmen Sie den Merkblättern "Urlaub in" auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Sie benötigen einen Auslandskrankenschein? Jetzt anfordern 

In allen Vertragsstaaten besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der dort geltenden Bestimmungen. Landesübliche Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen haben Sie auch bei Verwendung der Europäischen Versichertenkarte (EHIC) oder eines Auslandskrankenscheines zu leisten. Eine Erstattung dieser Aufwendungen ist durch uns nicht möglich. Auch ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Deutschland kann nicht von uns übernommen werden.

Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, besteht auch keine Möglichkeit, dass wir die Kosten der dort erbrachten Leistungen übernehmen oder sich diese nachträglich erstatten zu lassen. Wir empfehlen Ihnen deshalb für Ihre Auslandsreise stets eine ergänzende private Auslands-Reiseversicherung abzuschließen. Nähere Informationen finden Sie hier!

Sollten Sie im Einzelfall doch eine Rechnung vom Arzt bzw. Zahnarzt erhalten, da beispielsweise die Europäische Versichertenkarte (EHIC) bzw. der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wurde, so erhalten Sie von uns eine Erstattung.

Nach europäischem Recht gibt es für die Berechnung Ihrer Erstattung zwei Möglichkeiten, aus denen Sie eine auswählen können:

  1. Erstattung nach deutschen Vertragssätzen: Dieses Verfahren ist meist attraktiver, da die deutschen Vertragssätze oft höher sind, als die ausländischen. Auch die Bearbeitung geht viel schneller, denn wir ermitteln die deutschen Vertragssätze selbst. So erhalten Sie Ihre Erstattung in wenigen Tagen.
  2. Erstattung nach ausländischen Vertragssätzen: Hierfür ermitteln wir die Kosten über die ausländischen Versicherungsträger. Dies kann mehrere Wochen dauern. Da die Vertragssätze im Ausland oft niedriger sind, können höhere Eigenbeteiligungen auf Sie zukommen.

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie eine Erstattung nach deutschen oder ausländischen Vertragssätzen wünschen. Senden Sie uns Ihre Originalbelege mit Angabe Ihrer Bankverbindung an unsere zentrale Postanschrift:

vivida bkk
78044 Villingen-Schwenningen

Sollte die Rechnung in einer ausländischen Sprache ausgestellt sein, so geben Sie uns bitte detailliert an, welche Behandlungen tatsächlich angefallen sind (Behandlungstage, Behandlungszeiten, Körperregionen, die behandelt wurden). Je detaillierter Ihre Angaben sind, umso besser kann der deutsche Vertragssatz ermittelt werden. Bei Rechnungsbeträgen über 1.000 € aus den Ländern Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien erstatten wir Ihnen immer die jeweiligen ausländischen Vertragssätze. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie von einer Auslandsreise etwas mitbringen, sollte das keine Krankheit sein! Darum übernimmt die vivida bkk die Kosten für wichtige Reiseschutzimpfungen. Welche das sind, finden Sie hier – zusammen mit wichtigen Informationen und umfangreichen Services für einen gesunden Urlaub!

Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) ist am 31.01.2020 unwiderruflich aus der Europäischen Union ausgetreten. Im Rahmen des zwischen der EU und Großbritannien geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) gelten die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort. Dies gilt z. B. für Touristen (Urlauber), entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Grenzgänger.

Das bedeutet:
Die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) kann in jedem Fall weiter genutzt werden. Die EHIC (auf der Rückseite der eGK) gilt für Touristen, entsandte Arbeitnehmer und Studierende. Kostenerstattungen (z. B. Urlaubserstattungen) sind ebenfalls möglich.

Detaillierte Infos zu den Auswirkungen des Handels- und Kooperationsabkommens können der Homepage der DVKA entnommen werden.


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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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