Krankengeld
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
Bei langwierigen Arbeitsunfähigkeiten lässt Sie die vivida bkk nicht im Stich. Wir übernehmen den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.
Anspruch auf Krankengeld haben insbesondere Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert) und Bezieher von Arbeitslosengeld I. Je nach Wahl des Versicherungsumfangs können auch Selbständige Krankengeld erhalten.
Versicherte, die bei Krankheit in der Regel keinen Einkommensverlust haben, erhalten kein Krankengeld, z.B. Studenten, Praktikanten und mitversicherte Familienangehörige.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Das Gleiche gilt für Arbeitslose gegenüber der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Wenn Sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben sind, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Sind Sie danach weiterhin krankgeschrieben, bekommen Sie ab dem Tag (in der Regel ab dem 43. Tag) Krankengeld von uns.
Von dieser Regel gibt es es zwei Ausnahmen:
In beiden Fällen zahlen wir Ihnen dann früher das Krankengeld.
Grundsätzlich erhalten Sie Krankengeld, so lange Sie arbeitsunfähig sind. Sie können Krankengeld wegen derselben Krankheit allerdings für höchstens eineinhalb Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren bekommen – gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.
Bitte beachten Sie: Auf den Anspruch von 78 Wochen werden auch bestimmte Zeiten angerechnet, für die tatsächlich kein Krankengeld gezahlt wurde. Hierzu gehören insbesondere die Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Zeiten einer Rehabilitationsmaßnahme, für die der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlt.
Ihr Krankengeld beträgt 70% Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90% Ihres Nettogehalts. Ihr Krankengeld kann kalendertäglich bis zu 128,63 Euro (2025) betragen. Allerdings müssen Sie davon anteilig noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. (Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Differenz zum Gesamtbeitrag zahlen wir zusätzlich zum Bruttokrankengeld. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen grundsätzlich nicht an.
Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, dann werden diese Zahlungen selbstverständlich bei der Krankengeldzahlung berücksichtigt.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I wird das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Sobald Ihr Arbeitgeber uns mitteilt, dass Ihre Entgeltfortzahlung endet, beginnt Ihr Anspruch auf Krankengeld. Dafür erhalten wir Ihre Verdienstangaben elektronisch direkt vom Arbeitgeber – diese benötigen wir zur Berechnung Ihres Krankengeldes.
Damit wir alles vollständig haben, schicken wir Ihnen zusätzlich die „Erklärung zum Krankengeld“. Darin fragen wir z. B. ab, ob Sie weitere Einkünfte (wie Renten) erhalten und auf welches Konto wir Ihr Krankengeld überweisen sollen.
Tipp: Sie können alles bequem online in der vivida bkk-App oder der Online-Geschäftsstelle ausfüllen. Den Zugang finden Sie im Anschreiben.
Wichtig für die laufende Auszahlung
Ihr Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch während des Krankengeldbezugs weiter aus. Das Krankengeld können wir immer nur bis zum Tag der ärztlichen Untersuchung zahlen – eine Vorauszahlung ist leider gesetzlich nicht erlaubt. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Folgebescheinigungen lückenlos sind:
Der Arzt muss sie spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der letzten Bescheinigung ausstellen. Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Beispiel: Läuft Ihre Bescheinigung bis Freitag, reicht eine neue Bescheinigung am Montag völlig aus. So stellen Sie sicher, dass Ihr Krankengeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
Die stufenweise Wiedereingliederung von Beschäftigten, auch Hamburger Modell genannt, hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch Arbeit zu stabilisieren. Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben Sie die Möglichkeit auf die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Aber auch bei kürzeren Krankheitszeiten ist die Unterstützung Ihres Betriebs sinnvoll. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne dabei – rufen Sie uns an!
Die Bescheinigung mit Angabe der Diagnose muss innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse gemeldet werden, sofern diese nicht über Ihren Arzt elektronisch übermittelt wurde. Über "Meine vivida bkk" oder unserem Kontaktformular können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online hochladen – ganz einfach und bequem! Alternativ können Sie Ihre eAU auch direkt in der „vivida bkk App“ einsehen, was Ihnen zusätzlichen Komfort und Übersicht über Ihre Dokumente bietet.
Wenn Sie nähere Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) wünschen, dann finden Sie diese hier.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.