Unterstützung für Eltern: Mutterschaftsgeld
Wenn Sie ein Kind erwarten und während der Schwangerschaft angestellt waren, sind Sie finanziell erst einmal abgesichert. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach befinden Sie sich im Mutterschutz und müssen nicht arbeiten. Die vivida bkk zahlt Ihnen in dieser Zeit Mutterschaftsgeld – wenn Sie in dieser Zeit bei uns versichert sind. Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziales.
- Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet grundsätzlich acht Wochen nach der Geburt.
- Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
- Wird vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei einem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt, verlängert sich die Schutzfrist auf Antrag bei uns auf zwölf Wochen.
Ob und wie viel Mutterschaftsgeld Sie erhalten, hängt im Wesentlichen davon ab, in was für einem Arbeitsverhältnis Sie während Ihrer Schwangerschaft stehen und wie Sie bei uns krankenversichert sind:
- Als Arbeitnehmerin erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Nettoarbeitsentgeltes - höchstens jedoch 13 Euro pro Kalendertag.
- Als Selbständige erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankenkgeldes, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind. Als Berechnungsgrundlage wird hier der aktuelle Steuerbescheid zugrunde gelegt.
- Als Künstlerin/Publizistin erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Als Berechnungsgrundlage dient Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
- Als Bezieherin von Arbeitslosengeld I erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeldes I. Bei alleinigem Bezug vom Bürgergeld haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Als geringfügige Beschäftigte erhalten Sie Mutterschaftgeld bis zu 13 Euro kalendertäglich - wenn Ihnen während der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Gehören Sie zu einem anderen Personenkreis oder Ihr Arbeitsverhältnis endet während der Mutterschutzfrist? Rufen Sie uns an - wir prüfen gerne, ob ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
Übrigens: Wenn Sie als Arbeitnehmerin, z. B. privat krankenversichert oder bei uns familienversichert sind, erhalten Sie ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung und Auszahlung an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamt für Soziales.
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellt Ihr/e Frauenarzt-/ärztin Ihnen eine Bescheinigung – das sogenannte "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" – aus. Bitte ergänzen Sie die Ausfertigung für uns auf der Rückseite um Ihre persönlichen Angaben. Senden Sie uns diese dann unterschrieben zurück – diese Bescheinigung gilt dann als Antrag für Mutterschaftsgeld.
Sollten Sie während der Schwangerschaft ausschließlich durch eine Hebamme betreut werden, so können Sie diese Bescheinigung nutzen und durch die Hebamme ausfüllen lassen:
Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
Um Ihnen nach der Geburt schnell und unkompliziert das Mutterschaftsgeld auszahlen zu können, benötigen wir von Ihnen die Geburtsbescheinigung oder die Geburtsurkunde mit dem Vermerk "Für Zwecke der Mutterschaftshilfe". Diese erhalten Sie direkt beim Standesamt.
Nach Eingang dieser Unterlagen senden wir Ihnen automatisch die Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld zur Vorlage bei der Elterngeldstelle zu. Weiter erhalten Sie von uns einen Nachweis über das gesamt ausgezahlte Mutterschaftsgeld.
Weitere Informationen
Besuchen Sie auch unser Portal BKK Family Plus. Dieses Portal bündelt alle Informationen für werdende Eltern und junge Familien in einer aufregenden, aber auch anstrengenden Zeit. So erhalten Sie einen Überblick über alle Leistungen, die wir Ihnen über den gesetzlichen Standard hinaus bezahlen. Ein großes PLUS für Sie und Ihre Familie.