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Unsere Unterstützung im Pflegefall

Ein Pflegefall – ich? Auf Hilfe angewiesen zu sein, trifft nicht nur ältere Menschen. Auch ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass man sich nicht mehr dauerhaft alleine versorgen kann und Hilfe benötigt. Zu Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung kommt es dann, wenn die Selbständigkeit eines Menschen nicht mehr gegeben ist.

Welche Leistungen Sie erhalten können hängt von verschiedenen Schweregraden, den Pflegegraden ab. Ob Ihre Pflege Angehörige übernehmen oder ein ambulanter Pflegedienst nach Hause kommt, wird Ihrer individuellen Situation angepasst:

Alles auf einen Blick

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet für Sie als Kunde der vivida bkk, dass Sie (und auch Ihre Angehörigen) automatisch auch pflegeversichert sind. Leistungen erhalten Sie, wenn Sie regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, der Moblität und im Haushalt benötigen. Maßgeblich hierfür ist der Pflegegrad, der durch einen Medizinischen Dienst im häuslichen Umfeld festgestellt wird. Auch bei geistig-seelischen Störungen und Demenz können Sie Pflegeleistungen erhalten.

Die vivida bkk, Krankenkasse unterstützt Sie selbstverständlich bei allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit. Unsere geschulten Mitarbeiter/innen beraten und informieren Sie und Ihre Angehörigen sehr gerne. 

Sie erreichen uns unter Telefon 07720 9727-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Wahl des Pflegeheimes und Pflegedienstes fällt oft schwer, denn die Einrichtung muss gut zur Gesamtbetreuungsituation passen. Die vivida bkk, unterstützt Sie mit dem PflegeFinder bei Ihrer Suche. Sie können nach Pflegeeinrichtungen im ambulanten und stationären Bereich sowie nach Hospizen und häuslicher Krankenpflege suchen. Des Weiteren finden Sie dort eine Übersicht der Kosten und Preisvergleiche.

Finden Sie das Versorgungsangebot Ihrer Wahl mit dem "PflegeFinder".

Die Pflegeversicherung deckt mit ihren Leistungen, wie z.B. Pflegesachleistung für den ambulanten Pflegedienst, nur einen Teil der Gesamtkosten. Häufig reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um alle entstehenden Kosten der Pflegebedürftigkeit begleichen zu können. Insbesondere bei der Betreuung in der teilstationären Pflege oder einem stationären Pflegeheim verbleibt ein nicht unerheblicher Kostenteil, den der Versicherte als Eigenanteil selbst tragen muss. Dies hat der Gesetzgeber bewusst so gestaltet.

Über eine private Pflegezusatzversicherung kann jeder Versicherte sich zusätzlich für den Pflegefall absichern, um die Kostenlücke zwischen tatsächlichen Leistungen und den Erstattungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Für Ihren Rundum-Schutz kooperiert die vivida bkk deshalb mit der Württembergischen Krankenversicherung.

Hier finden Sie Informationen zu den Zusatzversicherungen.

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