E-Rezept
Digitale Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel
Digitale Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel
Das rosafarbene Papier-Rezept wurde zum 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel zukünftig nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Wie einfach das funktioniert, erfahren Sie hier.
Der Datenaustausch erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen. Die verschlüsselten Verordnungsdaten aus dem E-Rezept liegen getrennt von dem für die Entschlüsselung notwendigen QR-Code auf geprüften deutschen Servern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Dritte keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten.
Bei technischen Fragen zum E-Rezept erhalten Sie weitergehende Information auf der Website der gematik oder wenden Sie sich direkt an die gematik-Hotline 0800 277 377 7.
Sie haben allgemeine Fragen zum E-Rezept – rufen Sie uns unter Telefon 0421 43551- 87 an – wir sind gerne für Sie da.
Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Wissensplattform digital.gesund.