Alle Informationen rund um Heilmittel
Zu den Heilmitteln gehören:
- die Physiotherapie, also Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Massagen,
- die Podologische Therapie (medizinische Fußpflege),
- die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie),
- die Ergotherapie,
Ihr behandelnder Arzt berät Sie zur Auswahl und zum Umfang der Heilmittel. Er verordnet, was für Sie medizinisch notwendig ist - auch legt er die Behandlungseinheiten fest. Wie viele Therapieeinheiten Sie erhalten, richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie.
Welche Kosten übernehmen wir?
Mit der ärztlichen Verordnung (Kassenrezept) gehen Sie zu einem von Ihnen ausgewählten und zugelassenen Therapeuten - in der Auswahl sind Sie frei. Die vivida bkk übernimmt die Kosten der Behandlung.
Zugelassene Leistungserbringer finden Sie in der Heilmittelbringerliste des GKV Spitzenverbandes.
Welche Zuzahlungen müssen Sie leisten?
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten für die Heilmitteltherapie sowie zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Auch Schwangere haben keine Zuzahlung zu leisten, wenn die Heilmitteltherapie in Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden steht.
Wo liegt Ihre Belastungsgrenze?
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Ihrer hrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1%. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!