Wann können Sie Mitglied der vivida bkk werden?

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Mitglied werden, Mitgliedsantrag, Krankenkasse wechseln, Vorteile

Voraussetzungen auf einen Blick

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten – die vivida bkk ist die erste Adresse für Sie!

Ein Beitritt ist sofort möglich,

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Ende der Familienversicherung
  • für Studierende, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist 
  • bei Veränderung im versicherungsrechtlichen Status, wenn die vorangegangene Mitgliedschaft kraft Gesetz endet

Darüber hinaus kann jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse nach Erfüllung der Bindungsfrist (d. h. einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Erhöht die andere Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Die Kündigung wird auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

In unserem Bereich "Mitglied werden" finden Sie Ihren Online-Mitgliedschaftsantrag direkt.

Eingang Ihrer KündigungKündigung wirksam zumMitglied der vivida bkk ab
Januar31.03.01.04.
Februar30.04.01.05.
März31.05.01.06.
April30.06.01.07.
Mai31.07.01.08.
Juni31.08.01.09.
Juli30.09.01.10.
August31.10.01.11.
September30.11.01.12.
Oktober31.12.01.01.
November31.01.01.02.
Dezember28. / 29.02.01.03

 

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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