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Ein Beitritt ist sofort möglich,
Darüber hinaus kann jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse nach Erfüllung der Bindungsfrist (d. h. einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Erhöht die andere Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Die Kündigung wird auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.
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