Als Existenzgründer und/oder Selbstständiger haben Sie die Wahl zwischen der privaten und freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Entscheidung für eine der beiden Krankenversicherungen eine sehr wichtige für Sie und Ihre Familie ist, sollten Sie sich vor der Wahl ausreichend über die Vor- und Nachteile informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
- Gefördert werden Bezieher von Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld/Grundsicherung, beziehungsweise Hartz IV), die hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und so ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Zuschuss wird nur bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit gewährt.
- Es muss bei Beginn der Selbständigkeit noch ein Anspruch von mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I vorhanden sein.
Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate bewilligt, Im Anschluss können Sie die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 9 Monate verlängern. Hierzu haben wir Ihnen einige nützliche Links zusammengestellt:
Nützliche Links
www.existenzgruender-netzwerk.de
www.foerderland.de
www.existenzgruender.de
Der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die Ihnen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Diese sind u.a.
- Gewinne aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
- Bruttogehalt (zum Beispiel sozialversicherungsfreie GmbH – Gesellschafter/Geschäftsführer oder Nebenbeschäftigung/en)
- Miet-/Pachteinnahmen
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Der Steuerbescheid muss uns innerhalb von 3 Jahren vorgelegt werden, nach Ablauf der Frist, werden die Beiträge endgültig aus der jeweils geltenden monatlichen Bemessungsgrenzeberechnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Mit dem Krankengeld-Wahltarif sind Sie im Krankheitsfall finanziell besser abgesichert. Der Tarif ergänzt die gesetzliche Leistung und überbrückt die Zeit bis zum Beginn der Zahlung. So können Sie bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Umfassender Versicherungsschutz zum allgemeinen Beitragssatz.
- Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Für wen ist der Krankengeld-Tarif geeignet und ab wann gilt er?
Der Krankengeld-Tarif richtet sich an:
- freiwillig Versicherte
- hauptberuflich Selbstständige
- unständig oder kurzzeitig Beschäftigte
Die vivida bkk zahlt in diesen Fällen gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie lange gilt die Wahl zum gesetzlichen Krankengeld?
Wenn Sie sich für den allgemeinen Beitragssatz mit gesetzlichem Krankengeld entscheiden, bleibt diese Wahl für drei Jahre verbindlich. Das bedeutet: Der Beitragssatz bleibt in diesem Zeitraum fest für Sie bestehen.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
- Das Krankengeld richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch aus dem beitragspflichtigen Einkommen, das für Ihre Beitragsberechnung zugrunde liegt.
- Wenn Sie kein oder kein positives Arbeitseinkommen haben, wird kein Krankengeld gezahlt.
- Wenn Sie weiterhin Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten Sie kein Krankengeld.
- Fällt Ihr Arbeitseinkommen während der Arbeitsunfähigkeit komplett weg und haben Sie keine weiteren Einkünfte, sind Sie in dieser Zeit beitragsfrei.
- Einkünfte aus anderen Quellen wie Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen, die vor dem Krankengeldbezug beitragspflichtig waren, bleiben es auch während des Krankengeldbezugs – ebenso wie Arbeitseinkommen, das Sie während der Arbeitsunfähigkeit erzielen.
So gehen Sie vor, wenn Sie sich für den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld entscheiden möchten:
Damit Sie Ihr gesetzliches Krankengeld unkompliziert beantragen können, haben wir für Sie eine Wahlerklärung Krankengeld vorbereitet.
Kann ich online einen Antrag stellen?
Ja, Sie können Ihre Wahlerklärung für Krankengeld ganz bequem online bei uns einreichen. Einfach Online-Antrag mit Ihren persönlichen Angaben vollständig ausfüllen, notwendige Unterlagen hochladen und absenden! Wir bearbeiten Ihren Antrag dann zeitnah.
Die Wahlerklärung Krankengeld können Sie ganz einfach über das Kontaktformular oder telefonisch unter 07720 9727 - 0 anfordern.
Sie haben weitere Fragen?
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.