So bleiben Ihre Beiträge korrekt
Jährliche Einkommensprüfung
Jährliche Einkommensprüfung
Als freiwillig versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie einmal jährlich Ihr Einkommen nachweisen. Dieser Einkommensnachweis ist notwendig, damit wir Ihre Beiträge fair und in Übereinstimmung mit Ihrem tatsächlichen Einkommen berechnen können. Eine rechtzeitige und vollständige Meldung ist wichtig, damit es zu keiner fehlerhaften Beitragsberechnung kommt.
Ihre Beiträge richten sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Alle Einnahmen, die Ihnen für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, werden berücksichtigt.
Hierunter fallen:
1. Renten
2. Versorgungsbezüge, wie beispielsweise:
3. Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit
4. Einnahmen aus einer Beschäftigung
5. Weitere Einnahmen
Sind Sie freiwillig versichert und haben keine eigenen Einkünfte, während Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner oder -partnerin privat versichert ist? Dann wird für Ihre Beitragsberechnung das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin herangezogen – bis maximal zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Verdienen Sie selbst mehr als diese Grenze oder mehr als Ihr Partner oder Ihre Partnerin, wird Ihr eigenes Einkommen zur Berechnung herangezogen. Bitte senden Sie uns auch die Einkommensnachweise Ihres Partners oder Ihrer Partnerin.
Für alle anderen Versicherten gilt:
So zahlen Sie ganz bequem:
Tipp: Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie uns bitte frühzeitig, damit es nicht zu Rückständen Ihrer Beiträge kommt.
Das Leben verändert sich – und wir passen Ihre Beiträge flexibel an. Teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn sich Ihre Einnahmen ändern, zum Beispiel durch:
Bitte senden Sie uns in jedem Fall Ihre aktuellen Einkommensnachweise zu. Nur so können wir Ihre Beiträge korrekt berechnen.
Wichtig: Erfolgt die Meldung zu spät oder erst nach unserer Erinnerung, kann es zu einer Nachforderung von Beiträgen kommen.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.