Kieferorthopädische Behandlung

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Kieferorthopädische Behandlung (KFO)

Mit einer kieferorthopädischen Behandlung werden Fehlbildungen der Zähne und des Kiefers korrigiert. In der Regel werden dafür herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen (Brackets) eingesetzt. Die Behandlung bei einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden kann rund drei bis vier Jahre dauern. In der darauffolgenden sogenannten „Retentionsphase“ wird dann bis zu zwei Jahre lang das Ergebnis der Behandlung stabilisiert. Wichtig ist es natürlich, dass Eltern und Kinder aktiv am Erfolg mitarbeiten.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als Kunde der vivida bkk haben Sie Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • die Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen stark beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.
  • die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde eine Behandlungsbedürftigkeit nach Kassenrichtlinien festgestellt hat.
  • Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte
    kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert.

Wenn Sie Fragen zu einer geplanten oder laufenden Behandlung haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

 

Ablauf der Behandlung

Die kieferorthopädische Praxis erstellt einen Plan für Ihre Behandlung. Hierin finden Sie neben den Maßnahmen auch die ungefähre Dauer der Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Die Praxis schickt uns Ihren Behandlungsplan vorab auf elektronischem Weg zur Genehmigung zu. Die Behandlung kann beginnen, wenn der Behandlungsplan genehmigt vorliegt.

Welche Kosten übernimmt die vivida bkk?

Wir übernehmen die Kosten der Behandlung zunächst in Höhe von 80 Prozent der Kassenleistung. Ihr vorläufiger Eigenanteil beträgt 20 Prozent aus den vertragszahnärztlichen Kosten.

Gut zu wissen: Wenn Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, verringert sich Ihr Eigenanteil für das zweite Kind auf 10 Prozent der Kosten. Das gilt natürlich auch für jedes weitere Kind.

Wichtig für Sie: Bitte bewahren Sie Ihre Eigenanteilsrechnungen auf. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, zahlen wir Ihnen Ihren Eigenanteil zurück. Dazu stellen Sie ganz einfach einen Antrag. Sollten Sie die Behandlung abbrechen, kann der Eigenanteil nicht zurückerstattet werden.


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