Für ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt
Hospiz- und Palliativversorgung
Hospiz- und Palliativversorgung
Die Hospiz- und Palliativversorgung bietet Ihnen eine einfühlsame, individuelle Betreuung, die auf Ihre medizinischen und pflegerischen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dazu gehört auch die Schmerztherapie, die Sie auch zu Hause erhalten können. Sie haben Anspruch auf palliativmedizinische Versorgung, sowohl in Ihrem eigenen Zuhause als auch in einem stationären Hospiz. Diese Versorgung wird von erfahrenen Ärzten und Ärztinnen, besonders qualifizierten Pflegediensten und spezialisierten Einrichtungen übernommen. Ziel ist es, Ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten und Ihnen ein würdiges Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Dabei steht nicht die Heilung im Vordergrund, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen Symptome und die Verbesserung Ihres Wohlbefindens.
Palliativversorgung:
Die Palliativversorgung zielt darauf ab, vorübergehend intensive medizinische Hilfe zur Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden zu leisten. Diese kann sowohl ambulant zu Hause als auch in einer stationären Einrichtung erfolgen. Je nach Krankheitsverlauf ist auch ein Wechsel zurück nach Hause oder in ein Hospiz möglich.
Hospizversorgung:
In einer Hospizeinrichtung wird den Menschen in ihrer letzten Lebensphase Begleitung und Unterstützung geboten. Hier liegt der Fokus nicht nur auf medizinischer Versorgung, sondern vor allem auf der Erhaltung der Lebensqualität und einem würdevollen Sterben. Wie lange jemand im Hospiz bleibt, ist aufgrund der persönlichen Situation unterschiedlich.
Für Sie ist die Versorgung in einem stationären Hospiz oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Hospizdienstes kostenfrei. Die vivida bkk übernimmt einen Großteil der Kosten für den Hospizdienst – sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Betreuung. Etwaige zusätzliche Kosten, die über den Zuschuss hinausgehen, werden häufig von den Hospizen oder Hospizvereinen selbst übernommen, zum Beispiel durch Spenden oder Stiftungen.
Die Aufnahme eines Angehörigen in einem Hospiz ist in der Regel unkompliziert, wenn ein Arzt oder eine Ärztin bzw. das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Alles, was wir von der vivida bkk dafür benötigen, ist die ärztliche Bescheinigung. Sobald diese vorliegt, kümmern wir uns um alle weiteren Formalitäten. Sie erhalten zu der Kostenübernahme eine schriftliche Mitteilung.
Die Palliativversorgung kommt zum Einsatz, wenn eine Heilung bei einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Krankheit nicht mehr möglich ist. Der Fokus liegt darauf, Ihre Schmerzen und anderen Beschwerden zu lindern und Ihr Wohlbefinden zu steigern. Neben der medizinischen palliativen Versorgung erhalten Sie auch psychosoziale Unterstützung, damit Sie Ihre letzte Lebensphase in Würde verbringen können.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bietet eine besondere medizinische und pflegerische Betreuung für schwerstkranke Menschen, damit sie in ihrem heimischen Umfeld ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende führen können. Die SAPV wird von speziell geschulten Palliativ-Care-Teams (PCT) durchgeführt, die aus verschiedenen Fachleuten bestehen. Diese Teams sind rund um die Uhr für die Patienten und Patientinnen und deren Angehörige erreichbar und sorgen dafür, dass die speziellen Bedürfnisse in dieser besonderen Lebenssituation bestmöglich erfüllt werden.
Die wichtigste Voraussetzung für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine ärztliche Einschätzung, die bestätigt, dass diese besondere Form der Versorgung notwendig ist. Diese Einschätzung erfolgt von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin auf einem speziellen Formular, der sogenannten SAPV-Verordnung.
SAPV kommt in Betracht, wenn eine nicht heilbare, fortschreitende Krankheit vorliegt und Ihre Lebenserwartung auf nur noch begrenzt ist. Zudem müssen durch die Erkrankung starke Symptome wie starke Schmerzen auftreten, die mit anderen schmerzmedizinischen Behandlungen allein nicht ausreichend behandelt werden können.
Normalerweise müssen Sie lediglich die SAPV-Verordnung unterschreiben und an das von Ihnen gewählte Palliativ-Care-Team (PCT) weiterleiten. Das PCT übernimmt dann den Rest und setzt sich direkt mit der vivida bkk in Verbindung. Sie müssen sich also keine Sorgen um den bürokratischen Aufwand machen – alles wird ganz unkompliziert für Sie erledigt.
Haben Sie noch Fragen oder möchten direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
In schwierigen Zeiten ist es wichtig, nicht allein zu sein. Der Hospiz- und Palliativwegweiser zeigt Ihnen Wege zu Unterstützung, Beratung und Begleitung – für Betroffene und Angehörige gleichermaßen.
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