Familienversicherung
Kostenfreier Versicherungschutz
Kostenfreier Versicherungschutz
Der Krankenversicherungsschutz Ihrer ganzen Familie ist uns wichtig. Wer sich beitragsfrei mitversichern kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen wir hierfür benötigen, erfahren Sie hier.
Ihre Familienangehörigen versichern wir gerne beitragsfrei, wenn sie
Gut zu wissen:
Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können auch dann familienversichert werden, wenn sie dauerhaft voneinander getrennt leben. Die Familienversicherung endet dann, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, beziehungsweise die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wird.
Weiter können auch Pflege-/Adoptionskinder familienversichert werden, wenn das Kind dauerhaft mit den Pflegeeltern in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der Angehörige
Dazu gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ihre Angehörigen dürfen kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 535 € im Monat überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 556 € monatlich.
Kinder können Sie nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichern. Weiterhin gibt es bei Kindern eine Einschränkung, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin privat krankenversichert sind.
Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Familienversicherung versichert werden. Sind sie noch nicht berufstätig, dann bis zu ihrem 23. Geburtstag. Bis zum 25. Geburtstag können sie familienversichert werden, wenn sie:
Hat sich die Ausbildung Ihres Kindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert? Dann kann Ihr Kind noch so lange weiter nach dem 25. Geburtstag familienversichert bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.
Behinderte Kinder können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr gemeinsames Kind beitragsfrei familienversichern, wenn
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, dann bieten wir Ihnen für Ihre Kinder eine günstige freiwillige Versicherung an. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Ja, wenn Ihr Familienmitglied insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 535 €, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 556 €.
Was zählt zum Gesamteinkommen?
Dazu gehören unter anderem
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Die beitragsfreie Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Das ist zum Beispiel dann, wenn Ihr Familienangehöriger oder Ihre Angehörige
Die Familienversicherung endet auch, wenn Sie selbst Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden, zum Beispiel durch Kündigung. Liegt Ihnen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vor, endet die Familienversicherung auch. Ihre vorher familienversicherten Angehörigen können sich dann unter Umständen freiwillig bei der vivida bkk weiter versichern. Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Grundsätzlich benötigen wir den Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung nebst Einkommensnachweise von Ihnen.
In einigen Fällen benötigen wir noch weitere Unterlagen:
Familienversicherung für Angehörige mit nebenberuflicher Selbstständigkeit und/oder andere Einkünfte
Familienversicherung für Pflegekinder/Adoptionspflegekinder/Stiefkinder/Enkel
Erreichen der Altersgrenze 23. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr
Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus
Familienversicherung für Kinder mit Behinderung ab dem 23. Lebensjahr
Familienversicherung bei privat versicherten Ehe-/Lebenspartnern
Familienversicherung bei unterschiedlichen Familiennamen
Kann ich online einen Antrag stellen?
Ja, Sie können Ihren Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen ganz bequem online bei uns einreichen. Einfach Online-Antrag mit Ihren persönlichen Angaben vollständig ausfüllen, notwendige Unterlagen hochladen und absenden! Wir bearbeiten Ihren Antrag dann zeitnah.
Die vivida bkk ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr und bei Ehe- oder Lebenspartnern ab 65 Jahren ist die Prüfung nur alle drei Jahre nötig.
Bitte unterstützen Sie uns mit dem Ausfüllen des Antrages - auch wenn es mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Wenn wir keine Antwort von Ihnen erhalten, dann müssen wir die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beenden. Das bedeutet, dass diese dann nicht mehr beitragsfrei mitversichert sind, sondern sich selbst versichern müssen.
Diese Informationen sind sehr wichtig für uns. Daher informieren Sie uns bitte über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Auch dann, wenn sich
Ihre Fragen und Ihre Unterlagen können Sie uns ganz einfach und bequem über unser Kontaktformular zusenden.
Unser Downloadcenter bietet Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit, wichtige Formulare, Anträge und Infoblätter rund um das Thema Versicherung & Beiträge herunterzuladen. Hier finden Sie an einem zentralen Ort eine breite Auswahl an Dokumenten, die Ihnen helfen, Ihre Leistungen schnell zu beantragen.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.