Zwei Jungen schauen gemeinsam in ein Tablet

Kinderzähne von Anfang an schützen

Zahnvorsorge bei Kindern
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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Kinderzähne von Anfang an zu schützen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, auch im Alter noch von gesunden Zähnen zu profitieren. Neben der Mundhygiene zu Hause braucht es dafür einen zweiten Baustein: Die Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßigen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen durch den Zahnarzt.

Bereits zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen Ihrem Kind drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die erste Untersuchung findet im 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Diese Untersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies – auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt – vermeiden. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen hat Ihr Kind noch zweimal je Kalenderjahr Anspruch auf eine Anwendung von Flouridlack zur Zahnschmelzhärtung. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind bei den eigenen Vorsorgeuntersuchungen mit zum Zahnarzt zu nehmen. So kann es sich an die Besuche in der Zahnarztpraxis gewöhnen. Im Rahmen der Untersuchungen klärt der Zahnarzt Sie und Ihren Nachwuchs spielerisch darüber auf, was es bei der Zahnpflege zu beachten gilt

Auch das Thema Ernährung steht im Vordergrund. Denn das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung ist für die ganze Familie ein wichtiges Thema und auch für gesunde Zähne eine wichtige Grundlage!

Im Alter zwischen ca.  3 und 6 Jahren stehen Ihrem Kind drei weitere zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu. Zwischen den Terminen müssen jeweils 12 Monate liegen.

  • vom 34. bis 42. Lebensmonat (ca. 3 bis 3 ½ Jahre)
  • vom 49. bis 52. Lebensmonat (4 bis 5 Jahre)
  • vom 60. bis 72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)
     

Eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung beinhaltet folgende Schritte:

  • Mundhöhlen-Untersuchung
  • Karies-Risiko-Einschätzung
  • Beratung Mundhygiene und Ernährung
  • Gebisszustands-Kontrolle und eventuelle Überweisung an einen Kieferorthopäden
  • Eventuelle Empfehlung einer Fluoridierung durch spezielle Zahnpasta oder Tabletten

Im Anschluss an die Früherkennungsuntersuchungen stehen Ihrem Kind im Alter von 6 bis 17 Jahren weitere Maßnahmen im Rahmen der so genannten Individualprophylaxe zur Verfügung. Sie beginnen mit der Erstellung eines Mundhygienestatus und der Aufklärung über Ursachen von Karies mit praktischen Übungen von Mundhygienetechniken. Gegebenenfalls erfolgt als begleitende Maßnahme eine lokale Fluoridierung der Zähne.

Zum Schutz bestimmter Backenzähne Ihrer Kinder erstatten wir Ihnen einmalig die Versiegelung der kariesfreien Zähne im bleibenden Gebiss (Zähne 4 und 5) mit maximal 15 Euro je Zahn. Die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren erfolgt mit aushärtenden Kunststoffen. So haben Kinder einen extra Schutz für ihre bleibenden Zähne.

Bitte beachten Sie:

  • Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Durchführung der Maßnahme bei einem Vertragszahnarzt  oder Vertragskieferorthopäden.
  • Bitte reichen Sie uns die Rechnung im Original bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres ein.

Die Vorsorgeuntersuchung wird bei 12- bis 17-jährigen halbjährlich in das Zahn-Bonusheft eingetragen. Das Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich und dient später als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden daher auch die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres eingetragen.

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