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Bonusheft Zahnarzt

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Bonusheft Zahnarzt, Bonusheft Zahnersatz

Wozu dient das Bonus­heft beim Zahn­arzt?

Das Bonusheft ist Ihr Nachweis für Ihre durchgeführten zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Es dient dazu, die Höhe Ihres Festzuschusses zu ermitteln.

Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Regelversorgung. Dieser richtet sich immer nach dem Befund, den Ihr Zahnarzt uns mit Ihrem Heil- und Kostenplan übermittelt hat.

Bonusregelung – Zahnarztbesuch lohnt sich!

Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie einen höheren Festzuschuss.

Ihr Vorteil:
Haben Sie Ihr Bonusheft 5 Jahre lang lückenlos geführt, erhalten Sie einen Festzuschuss in Höhe von 70 Prozent. Nach 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge erhöht sich Ihr Festzuschuss sogar auf 75 Prozent.

Regelmäßig heißt:
Bis zum 18. Geburtstag muss die Zahnvorsorgeuntersuchung halbjährlich, danach einmal jährlich durchgeführt werden.

Häufige Fragen rund um das Bonusheft

Das Heft erhalten Sie in Papierform von Ihrem Zahnarzt.

Bringen Sie es zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt mit und lassen Sie sich die Untersuchungen darin bestätigen.

Sie können das Bonusheft auch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.

Alles rund um die ePA finden Sie hier.

Wenn Sie das Bonusheft verloren haben, kann Ihnen Ihr Zahnarzt ein neues in Papierform ausstellen oder die verlorenen Daten in der ePA nachtragen.

Niemand ist verpflichtet ein Bonusheft zu führen. Ein lückenloses Heft zu besitzen bringt Ihnen finanzielle Vorteile. Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung einmal im Jahr unterstützt Sie dabei, Ihre Zahngesundheit langfristig zu sichern.

Um einen Bonus zum Festzuschuss zu erhalten, sollten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zweimal im Jahr zur Zahnvorsorge, danach mindestens einmal jährlich.

Nutzen Sie die Vorsorge über 5 beziehungsweise 10 Jahre regelmäßig, ist Ihnen ein höherer Zuschuss zum Zahnersatz sicher.

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft bekommen gesetzlich Krankenversicherte einen Extra-Zuschuss. Mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge erhöht sich Ihr Festzuschuss auf 70 Prozent zur Regelversorgung. Waren Sie 10 Jahre bei Ihrer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung, erhalten Sie 75 Prozent zur Regelversorgung. Das laufende Jahr der Behandlung wird nicht mitgezählt.

Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft natürlich seine Gültigkeit. Die Einträge können von dem neuen Zahnarzt fortgesetzt werden. Falls er Ihnen ein neues Bonusheft ausstellt, sollte das erste auf jeden Fall aufbewahrt werden. Nur in Kombination können die Hefte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.

Damit Geringverdiener finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert – die Härtefallgrenze. Diese wird jährlich angepasst. Wer darunter liegt, bei dem übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung.

Um eine Prüfung vornehmen zu können, ist es wichtig, einen Antrag bei uns stellen.

Den Antrag hierzu finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie direkt unsere Fachabteilung unter 07720 9727 – 55255 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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