Wozu dient das Bonusheft beim Zahnarzt?
Der Grundfestzuschuss beträgt 60 % der Regelversorgung. Sollten Sie irgendwann einmal Zahnersatz benötigen, erhalten Sie einen höheren Zuschuss, wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen haben. Als Nachweis dient das Bonusheft, in das das Datum der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung eingetragen wird.
Da uns diese Daten nicht vom Zahnarzt übermittelt werden, ist es wichtig, dass Sie Ihr Bonusheft bei uns vorlegen, wenn Sie Zahnersatz benötigen.
Bonusregelung – Zahnarztbesuch lohnt sich!
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und dabei Ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten Sie von uns einen höheren Festzuschuss.
Ihr Vorteil:
Wenn Sie das Bonusheft 5 Jahre lang lückenlos geführt haben, erhalten Sie einen Festzuschuss in Höhe von 70 %, nach 10 Jahren erhöht sich der Festzuschuss sogar um 75 %.
Regelmäßig heißt:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Zahnvorsorgeuntersuchung halbjährlich, danach einmal jährlich durchgeführt werden.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen Ihre Zähne zweimal im Jahr kontrollieren lassen. Erwachsene müssen für ein vollständiges Bonusheft mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen. Werden die Vorsorgetermine über 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig wahrgenommen, ist Ihnen der Zuschuss zum Zahnersatz sicher.
Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft natürlich seine Gültigkeit. Die Einträge können von dem neuen Zahnarzt fortgesetzt werden. Falls er Ihnen ein neues Bonusheft ausstellt, sollte das erste auf jeden Fall aufbewahrt werden. Nur in Kombination können die Hefte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.