Verwaltungsrat
Ein direkter Draht zu den Versicherten
Ein direkter Draht zu den Versicherten
Die vivida bkk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt mit dem Verwaltungsrat ein Gremium zur Selbstverwaltung. Als oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat für die grundsätzlichen Entscheidungen zuständig: Finanzierung, kassenindividuelle Leistungsangebote oder etwa gesundheitspolitische Positionen. Als gewählte Interessenvertreter bestimmen die 20 Räte in enger Abstimmung mit dem Vorstand über Organisation und Strategie der vivida bkk.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzungen der Krankenkasse und der Pflegekasse.
Mit dem Recht zur Selbstbestimmung besitzt unsere Krankenkasse ein zutiefst demokratisches Element. Entscheidungen werden bei der vivida bkk mit starkem Praxisbezug getroffen. Viele zusätzliche Leistungen und Angebote für Versicherte der vivida bkk gehen auf die Initiative unserer ehrenamtlichen Unternehmenslenker zurück. Durch den Verwaltungsrat erhalten die Versicherten und Arbeitgeber Mitspracherecht bei der Verwendung der Beiträge. Eine echte Solidargemeinschaft.
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter von Jahr zu Jahr am 1. Juli des Kalenderjahres. Berthold Maier (Versichertenvertreter) und Alex Stender (Arbeitgebervertreter) sind derzeit die alternierenden Vorsitzenden
Der Verwaltungsrat steht für Autonomie gegenüber der staatlichen Verwaltung und ist das oberste Beschlussgremium der vivida bkk. Das sogenannte Selbstverwaltungsorgan der vivida bkk bildet sich alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialversicherungswahl.
Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter auf der Basis von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei der vivida bkk setzt sich der Verwaltungsrat je zur Hälfte aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen. Alle Mitglieder handeln unabhängig und ehrenamtlich.
Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern haben naturgemäß unterschiedliche Auffassungen und Interessen. Sie bilden das breite Spektrum von Versicherten der vivida bkk ab, über Altersklassen, Berufshintergründe und Lebenswege hinweg. Innerhalb der gelebten Sozialpartnerschaft Verwaltungsrat entstehen gemeinsame, fachlich fundierte Standpunkte.
Der Verwaltungsrat der vivida bkk
Ordentliche Mitglieder Versichertenvertreter:
Berthold Maier, Monika Ziolek, Martina Scheuring, Dr. Henning Rose, Herbert Koch, Manfred Brendel, Sylvia Koch, Thomas Wobser, Martin Benzing, Kerstin Huber-Ludwig
Stellvertreter Versichertenvertreter:
Katja Gründl, Anita Haufe, Paul Enßlen, Angela Hancke, Reimund Stein, Mathias Stadler, Anne-Marie Fuchsmann
Ordentliche Mitglieder Arbeitgebervertreter:
Hannes Beigel, Stefan Beetz, Alex Stender, Jasmin Biermann-Gässler, Regina Detjen, Andrea Jantzon, Gundrut Putzschke, Andreas Weiher, Felix Wolframm, Michael Zeyen
Stellvertreter Arbeitgebervertreter:
Carsten Lambrich, Christine Reinfurth, Ludwig Kern, Sandra Wrage, Thomas Wulf, Joachim Spitz, Sibylle Friedrich
Vorarbeit in den Fachausschüssen:
Der Verwaltungsrat der vivida bkk hat Fachausschüsse gebildet. Die Mitglieder dieser Gremien werden aus dem Kreis der Verwaltungsräte entsandt. In nichtöffentlichen Sitzungen werden Themen auf Fachebene beraten und für die Verwaltungsratssitzungen inhaltlich aufbereitet. Entscheidungen fallen in der großen Runde des Verwaltungsrats. In bestimmten Fällen geben die Fachausschüsse Empfehlungen ab. Selbstverständlich ist die Teilnahme an einem der Ausschüsse ehrenamtlich.
Der Satzungs- und Finanzausschuss:
Der Satzungs- und Finanzausschuss bereitet die jährliche Entscheidung über den Haushalt vor. Er überwacht die Finanzentwicklung und bereitet finanzpolitische Empfehlungen sowie Beschlüsse vor. Weiterhin legt er dem Verwaltungsrat Empfehlungen für Änderungen oder Ergänzungen der Satzung der vivida bkk vor.
Der Widerspruchsausschuss:
Versicherte dürfen Widerspruch einlegen. Das ist ihr gutes Recht. In diesem Ausschuss werden die Widersprüche beraten und die Entscheidungen der vivida bkk erneut geprüft. Sie können in berechtigten Fällen vom Widerspruchsausschuss revidiert werden. Der Widerspruchsausschuss ist bei seinen Entscheidungen, genau wie die vivida bkk, an die bestehenden Gesetze gebunden.