Wir punkten mit Beitragsrückzahlung
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Gesund bleiben und dabei sparen – das ist mit dem Wahltarif Beitragsrückerstattung (BRE) der vivida bkk ganz einfach möglich! Wenn Sie in einem Kalenderjahr Ihre Gesundheitsvorsorge durch Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen aktiv in die Hand nehmen und keine weiteren medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge erstattet. Profitieren Sie von einer flexiblen Rückzahlung, die Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen anpassen können.
Die Beitragsrückerstattung beträgt maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Sie ist auf maximal 600 € begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.
Sehen Sie selbst wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung sein kann. Folgende Beispiele, zu unterschiedlichen monatlichen Brutto-Einkommen geben Ihnen einen Überblick:
| Monatliches Brutto-Einkommen | Krankenkassenbeitrag als Arbeitnehmer, inklusive Zusatzbeitrag* | Krankenkassenbeitrag Arbeitgeber, inklusive Zusatzbeitrag* | Ihre Beitragsrückerstattung (100%-Stufe) |
| 750 € | 68,96 € | 68,96 € | 137,93 € |
| 1.000 € | 91,95 € | 91,95 € | 183,90 € |
| 3.000 € | 275,85 € | 275,85 € | 551,70 € |
| 3.500 € | 321,83 € | 321,83 € | maximal 600 € |
| 4.000 € | 367,80 € | 367,80 € | maximal 600 € |
* Beitragsberechnung: 18,39 % (Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag, Stand: 01.01.2025)
Folgende Leistungen können Sie in Anspruche nehmen:
Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle anderen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kinderkrankengeld, Osteopathie und/oder die Professionelle Zahnreinigung wirken sich auf Ihre Beitragsrückerstattung aus. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen führt nur dazu, dass Sie keine Beitragsrückerstattung für das entsprechende Kalenderjahr erhalten.
Um schnell in den Genuss des Wahltarifs BRE zu kommen, benötigen wir von Ihnen eine Teilnahmeerklärung. Nach Eingang dieser Erklärung teilen wir Ihnen den Vertragsbeginn zu.
Kann ich online die Teilnahmeerklärung ausfüllen?
Ja, Sie können Ihre Teilnahmeerklärung ganz bequem online bei uns einreichen. Einfach Online-Antrag mit Ihren persönlichen Angaben vollständig ausfüllen, Tarifbestimmungen akzeptieren und absenden! Wir bearbeiten Ihren Antrag dann zeitnah.
Gerne können Sie die Teilnahmeerklärung auch über das Kontaktfomular oder telefonisch bei uns anfordern.
Wichtige Information:
Der Wahltarif beginnt immer jeweils zum 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats. Das bedeutet immer in dem Monat nachdem Ihre Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.
Ausschlaggebend hierfür ist das Eingangsdatum bei uns. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die 1-jährige Bindungsfrist. Voraussetzung für die Auszahlung ist zudem, dass Sie in dem Jahr länger als 3 Kalendermonate bei uns versichert waren.
Beispiele:
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Sie vertrauen uns das Wertvollste in Ihrem Leben an: Ihre Gesundheit. Jeden Tag arbeiten rund 800 Gesundheitsexpertinnen und -experten daran, dass wir diesem Vertrauen gerecht werden. Als Gesundheitspartner sind wir für jede und jeden unserer rund 310.000 Kundinnen und Kunden da: persönlich, empathisch und mit Begeisterung. Online wie offline, in jeder Lebenssituation, ein Leben lang.