Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wir punkten mit Beitragsrückzahlung
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Die Beitragsrückerstattung beträgt maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Sie ist auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.
Sehen Sie selbst wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung sein kann. Folgende Beispiele, zu unterschiedlichen monatlichen Brutto-Einkommen geben Ihnen einen Überblick:
Monatliches Brutto-Einkommen | Krankenkassenbeitrag als Arbeitnehmer, inklusive Zusatzbeitrag* | Krankenkassenbeitrag Arbeitgeber, inklusive Zusatzbeitrag* | Ihre Beitragsrückerstattung (100%-Stufe) |
750 Euro | 68,96 Euro | 68,96 Euro | 137,93 Euro |
1.000 Euro | 91,95 Euro | 91,95 Euro | 183,90 Euro |
3.000 Euro | 275,85 Euro | 275,85 Euro | 551,70 Euro |
3.500 Euro | 321,83 Euro | 321,83 Euro | maximal 600 Euro |
4.000 Euro | 367,80 Euro | 367,80 Euro | maximal 600 Euro |
* Beitragsberechnung: 18,39 % (Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag, Stand: 01.01.2025)
Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle anderen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kinderkrankengeld, Osteopathie und/oder die Professionelle Zahnreinigung wirken sich auf Ihre Beitragsrückerstattung aus. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen führt nur dazu, dass Sie keine Beitragsrückerstattung für das entsprechende Kalenderjahr erhalten.
Wenn Sie am Wahltarif Beitragsrückerstattung teilnehmen möchten, füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese zu.
Der Wahltarif beginnt immer jeweils zum 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats. Das bedeutet immer in dem Monat nachdem Ihre Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist.
Ausschlaggebend ist hierfür der Eingangsstempel oder das Eingangsdatum per E-Mail bei uns. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die einjährige Bindungsfrist. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem, dass Sie in dem Jahr länger als drei Kalendermonate bei uns versichert waren.
Beispiele:
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