Kinderkrankengeld
Unterstützung, wenn es wirklich zählt
Unterstützung, wenn es wirklich zählt
Wenn Ihr Kind krank wird, möchten Sie natürlich da sein – und das ohne Sorgen um die Arbeit. Die vivida bkk weiß, wie herausfordernd es sein kann, Beruf und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Ob bei leichten Erkrankungen oder längeren Krankheitsphasen – Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie unterstützen. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Kinderkrankengeld unkompliziert zu beantragen und Ihre Familie bestmöglich zu versorgen.
Wenn Ihr Kind krank ist, steht für Sie nur eines im Mittelpunkt: da sein, trösten, kümmern. An Arbeit ist in solchen Momenten kaum zu denken – und genau dafür gibt es das Kinderkrankengeld. Mit dieser Leistung unterstützen wir Sie finanziell, wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. So können Sie sich ohne zusätzliche Sorgen ganz auf Ihr Kind konzentrieren.
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie es zu Hause betreuen, können Sie Kinderkrankengeld von der vivida bkk erhalten – als Ausgleich für den Verdienstausfall, wenn Sie nicht arbeiten können.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Wenn Sie Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, haben Sie in dieser Zeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhalten Sie eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit – und wir unterstützen Sie finanziell mit dem Kinderkrankengeld.
Wichtig zu wissen:
Wenn Ihr Kind krank wird, möchten Sie da sein – und das über mehrere Tage hinweg, wenn nötig. Dafür gibt es das Kinderkrankengeld. Die Anzahl der Tage, an denen Sie es in Anspruch nehmen können, ist gesetzlich festgelegt – und wurde in den letzten Jahren angepasst.
Ihre Ansprüche im Überblick (ab 2024):
Sonderregelung bei schwersterkrankten Kindern
Wenn Ihr Kind schwer erkrankt ist und eine Heilung nicht absehbar ist, gilt:
Wenn Sie Kinderkrankengeld beantragen, gleichen wir einen Teil Ihres Verdienstausfalls aus – damit Sie sich ganz auf Ihr krankes Kind konzentrieren können, ohne sich um die Finanzen sorgen zu müssen.
So berechnet sich das Kinderkrankengeld (2025):
Beispielrechnung Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (2025):
Freistellungszeitraum: | 6 Kalendertage |
Ausgefallenes Bruttoentgelt: | 676,00 € |
Ausgefallenes Nettoentgelt: | 421,78 € |
Einmalzahlung: | Ja |
Ausgefallenes Nettoentgelt: | 421,78 € / 6 Kalendertage = 70,30 € |
Da eine Einmalzahlung vorliegt, bleibt es bei 100 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Dieses darf 70 % der Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung (BBG KV) nicht übersteigen. | |
BBG KV täglich | 183,75 € x 70 % = 128,63 €. |
Das ausgefallene Nettoentgelt liegt unterhalb dieses Wertes, also beträgt das Brutto-Krankengeld: 70,30 €. |
Gute Nachricht: Ihr Versicherungsschutz bleibt auch während des Bezugs von Kinderkrankengeld vollständig erhalten – Sie sind weiterhin rundum abgesichert.
So sieht die Aufteilung aus:
Ganz unkompliziert – in nur wenigen Schritten:
1. Lassen Sie sich vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen:
Wenn Ihr Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss, stellt der behandelnde Arzt oder die Ärztin eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus.
2. Antrag ausfüllen:
Auf der Bescheinigung finden Sie direkt den Antrag auf Kinderkrankengeld. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus.
3. Antrag an uns senden:
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag an die vivida bkk. Eine Kopie der Bescheinigung geben Sie Ihrem Arbeitgeber.
4. Was passiert dann?
Wir prüfen Ihren Antrag und nehmen – falls nötig – Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf. Sollten wir noch Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns natürlich bei Ihnen.
Tipp: Je schneller Sie den Antrag einreichen, desto zügiger können wir das Kinderkrankengeld auszahlen.
Rooming-in – die Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern
Wenn Ihr Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, kann Ihre Nähe den Genesungsprozess unterstützen. Viele Krankenhäuser bieten das „Rooming-in“ für Eltern an. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die vivida bkk Sie dabei unterstützt, erfahren Sie hier.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Besuchen Sie auch unser Portal BKK Family Plus. Dieses Portal bündelt alle Informationen für werdende Eltern und junge Familien in einer aufregenden, aber auch anstrengenden Zeit. So erhalten Sie einen Überblick über alle Leistungen, die wir Ihnen über den gesetzlichen Standard hinaus bezahlen. Ein großes PLUS für Sie und Ihre Familie.
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