Jederzeit dabei
Begleitperson im Krankenhaus
Begleitperson im Krankenhaus
Wenn Ihr Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, kann die Anwesenheit der Eltern den Genesungsprozess sehr fördern. Viele Krankenhäuser bieten deshalb die stationäre Mitaufnahme der Eltern oder "Rooming-in bei Kindern" an.
Die vivida bkk übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt für Sie und Ihr stationär aufgenommenes Kind zu 100 %. Sie müssen keine gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Das Krankenhaus rechnet diese Kosten in der Regel direkt mit uns über die Versichertenkarte Ihres Kindes ab.
Bei Unterbringung außerhalb des Krankenhauses erstatten wir Ihnen die Übernachtungskosten anteilig.
Wenn Sie Ihr Kind zu einer stationären Krankenhausbehandlung begleiten und Ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht, können wir Ihnen diesen im Rahmen des Kinderkrankengeldes erstatten. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Viele weitere Informationen zum Thema Kinderkrankengeld finden Sie hier:
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.