Aktueller Infoservice zur Störung
Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.
Ihr Vorteil: Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus
Durch die Mitaufnahme einer Begleitperson - bei Kindern im Regelfall ein Elternteil - soll vermieden werden, dass ein Kind unter den Bedingungen der stationären Behandlung zu sehr leidet.
Welche Kosten übernehmen wir?
Eine Kostenübernahme durch die vivida bkk für Ihre Mitaufnahme ist grundsätzlich bis zum sechsten Lebensjahr möglich und darüber hinaus in medizinisch oder therapeutisch begründeten Einzelfällen. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt nicht an.
Wichtig für Sie: Sollte Ihnen durch die Mitaufnahme ein Verdienstausfall entstehen, können wir Ihnen diesen unter bestimmten Voraussetzungen auch erstatten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie für die Begleitung Ihres Kindes unbezahlten Urlaub genommen haben. Allerdings kann der Verdienstausfall nur für Tage gezahlt werden, an denen Ihnen tatsächlich Entgelt entgangen ist, also grundsätzlich nicht für Wochenenden und Feiertage.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist,
- dass die vivida bkk auch die Kosten des Krankenhausaufenthaltes für das erkrankte Kind übernimmt – dabei ist nicht interessant wo Sie als Begleitperson versichert sind.
Wichtig für Sie: Eine Kostenübernahme ist ausgeschlossen, wenn die Krankenhausbehandlung Folge eines Schulunfalls ist. Hier wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Antrag auf Mitaufnahme einer Begleitperson
Für Kinder ab sechs Jahren beantragen Sie bitte schriftlich die Mitaufnahme einer Begleitperson vor der Krankenhausaufnahme bei uns. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit der medizinische Begründung bei. Für Kinder unter sechs Jahren oder mit schwerwiegenden Erkrankungen kann das Krankenhaus direkt über die Versichertenkarte Ihres Kindes mit uns abrechnen. Hierfür ist grundsätzlich keine vorherige Antragstellung bei uns erforderlich.