Freiwillige Versicherung

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Aktueller Infoservice zur Störung

Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.

 

Weitere Infos

 

Wer kann sich freiwillig versichern?

Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze:

D.h. Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt mindestens 66.600,00 € (Versicherungspflichtgrenze 2023) liegt. Darüber hinaus steht die freiwillige Krankenversicherung auch Personengruppen offen, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht erfüllen, wie zum Beispiel Selbstständige, Beamte, Studenten und Rentner.


Weitere Personengruppen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Personen, die durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen sogenannten Gründungszuschuss erhalten.

Wie lange wird der Gründungszuschuss bezahlt?

Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate bewilligt, Im Anschluss können Sie die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 9 Monate verlängern. Hierzu haben wir Ihnen einige nützliche Links zusammengestellt:

Nützliche Links

www.existenzgruender-netzwerk.de
www.foerderland.de
www.gruenderleitfaden.de
www.gruenderinnenagentur.de
www.arbeitsagentur.de
www.existenzgruender.de

Wie berechnet sich der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?

Der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die Ihnen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Diese sind u.a.

  • Gewinne aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Bruttogehalt (z.B. sozialversicherungsfreie GmbH – Gesellschafter/Geschäftsführer oder Nebenbeschäftigung/en)
  • Miet-/Pachteinnahmen
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die Beitragsberechnung für Selbstständige hat sich ab 01.01.2018 grundlegend geändert. Die Beiträge werden zunächst für das laufende Kalenderjahr vorläufig erhoben. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt, werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung rückwirkend endgültig festgesetzt.

Beiträge für Fach-, Berufsfach- und Meisterschüler

Fach-, Berufsfach- und Meisterschüler zahlen wie pflichtversicherte Studenten einen ermäßigten Beitrag von 94,36 € in der Krankenversicherung und 24,77 € bzw. 27,61 € (Kinderlose) in der Pflegeversicherung, wenn sie durch den Besuch der Fachschule einen berufsbildenden Abschluss erlangen. Dieser Beitrag berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und einem Beitragssatz von 11,62 % in der Krankenversicherung und einem Beitragssatz von 3,05 % oder 3,40 % (Kinderlose) in der Pflegeversicherung.

Unterstützung für den Besuch von Fachschulen gibt es wahlweise nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Die dafür erforderliche Bescheinigung erhalten Sie auch bei der vivida bkk. Nutzen Sie für die Anforderung einer Bescheinigung für das BAföG-Amt unser Mailformular.

Wie bin ich als Student versichert? Wie hoch sind die Beiträge? Welche Leistungen erhalte ich? Wir machen es Ihnen leicht: Sie konzentrieren sich darauf, Meilensteine für Ihre berufliche Zukunft zu setzen, und wir sorgen dafür, dass Sie bei guter Gesundheit bleiben. Und wenn Sie doch mal Fragen haben, sind wir schnell und unbürokratisch für Sie da.

Ihr erfahrener Partner im Ruhestand

Wir bieten Ihnen auch im Ruhestand, während der Altersteilzeit und als Rentner alle Vorteile einer modernen gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommen als Rentner in den Genuss aller Stärken der vivida bkk, denn wir wollen, dass Sie auch diesen Lebensabschnitt gesund (er)leben. Lassen Sie sich in unser Rubrik Leistungen für Senioren von uns umfassend informieren, was Sie selbst Gutes für sich tun können und wie wir Sie dabei unterstützen. Für die Versicherung von Rentnern und Rentenantragstellern gilt eine Reihe von Besonderheiten. Nicht jeder Rentenantrag oder spätere Rentenbezug führt zu einer Pflichtversicherung.

Die vivida bkk bietet Personen, die sonst nicht versichert wären, eine freiwillige Versicherung an.

Nachfolgend haben wir Ihnen beispielhaft einige Personenkreise aufgeführt, die bei der vivida bkk als "sonstige freiwillig Versicherte" bezeichnet werden:

  • Personen, die z. B. nur Miet- und Pachteinnahmen haben
  • Beamte
  • Kinder, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben
  • Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die keinen Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben
  • Schwerbehinderte Erwerbslose, ohne anderweitigen Versicherungsschutz

Häufige Fragen und Antworten

Ihre freiwillige Versicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der letzten gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Antrag zur freiwilligen Versicherung
  • Kündigungsbestätigung und Mitgliedsbescheinigungen der Vorkasse bei Neumitgliedern
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Aktueller Einkommensteuerbescheid, wenn vorhanden
  • Die Beiträge in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Um die Beitragshöhe berechnen zu können, ist deshalb die Vorlage von Einkommensnachweisen notwendig.
  • Bei einem monatlichen Einkommen (2023) unter 1.131,67 € beträgt der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 174,27 € und in der Pflegeversicherung 34,52 € (Kinderlose 38,48 €)

  • Liegt das monatliche Einkommen (2023) über 4.987,50 € beträgt der Beitrag in der Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld höchstens 768,08 € und 152,12 € (Kinderlose 169,58 €) in der Pflegeversicherung.

Die Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig (Beispiel: Ihr Beitrag für Januar muss bis zum 15. Februar gezahlt sein). Für die Zahlung der Beiträge empfehlen wir Ihnen daher einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Die Beiträge können auch per Überweisung oder per Dauerauftrag gezahlt werden.

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
07720 9727-0
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