gewählte Kostenerstattung


§13 SGB V

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Bitte beachten Sie: Die gewählte Kostenerstattung (§13 SGB V) ist ein verbindlich gewähltes Abrechnungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei dem Sie wie ein Privatpatient behandelt werden, die Rechnung zunächst selbst bezahlen und sie dann zur Rückerstattung bei Ihrer vividabkk einreichen.

Sie haben Fragen zur gewählten Kostenerstattung? Füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Wir helfen Ihnen weiter.

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.