Aktueller Infoservice zur Störung
Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
In der elektronischen Patientenakte (ePA) verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten selbst. Um auf Ihre ePA zugreifen zu können, benötigen Sie die dazu passende App "vivida bkk ePA" für Ihr Smartphone oder Tablet. Die App leitet Sie durch alle Schritte für die Registrierung.
Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die ePA.
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
- ePA: elektronische Patientenakte
- eGK: elektronische Gesundheitskarte ("Versichertenkarte")
Leistungserbringer: Personen, Unternehmen oder Organisationen, die Leistungen für die Versicherten erbringen. Also Ärzt*innen, das Krankenhaus, Krankenpfleger*innen etc.
Informations-Videos zur ePA
Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) – der Weg der Daten
Die ePA ist eine Art digitaler Tresor für Ihre Gesundheitsdaten. Die ePA ist Ihre persönliche Patientenakte auf die ausschließlich Sie zugreifen können. Sie können in der Akte beispielsweise Befunde, Therapiepläne, Behandlungsberichte, Röntgenbilder oder Medikationspläne hinterlegen. Bald können auch Ärzt*innen oder andere Akteure des Gesundheitswesens dort Dokumente hochladen und einsehen – vorausgesetzt, Sie haben zuvor Ihre Berechtigung dazu erteilt. Die vivida bkk hat keinen Zugriff auf Ihre Daten (für einen digitalen Datenaustausch mit uns bieten wir Ihnen den Service der Online-Geschäftsstelle "Meine vivida bkk" an). Sie benötigen nur ein Smartphone und die ePA-App der vivida bkk. Alternativ können Sie auch über Ihren PC auf Ihre ePA zugreifen. Siehe hierfür FAQ: "Kann ich die ePA auch auf meinem PC oder Laptop aufrufen bzw. auch ohne App nutzen?"
Ja, denn alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf die ePA. Kinder ab dem 15. Geburtstag können sich selbst eine ePA einrichten und sie selbst verwalten. Bei jüngeren Kindern übernehmen die Sorgeberechtigten bis zum 15. Geburtstag die Verwaltung der ePA. Die Identifikation muss über das Elternteil erfolgen, bei dem das Kind familienversichert ist.
Sie können seit dem 01.07.2021 sowohl Ihre eigene ePA also auch die ePA Ihres Kindes auf Ihrem Gerät verwalten. Melden Sie sich oder Ihr Kind unter dem Menüpunkt "Anmeldung" an, dort können Sie die jeweilige ePA verwalten.
Sie können Ihre ePA parallel auf mehreren Geräten verwalten oder ein Gerät austauschen, ohne die Identifizierung erneut durchlaufen zu müssen.
Über eine sogenannte "App-Geräte-Kombination" können Sie Ihre ePA für ein anderes Gerät freigeben.
So gehen Sie vor:
- Auf dem neuen Gerät:
Laden Sie die vivida bkk-ePA-App herunter und installieren Sie diese. Nun melden Sie sich mit Ihrer Versichertennummer und dem Passwort, das Sie in Ihrer ePA-App eingestellt haben, an. Jetzt erhalten Sie die Meldung "Freigabe erforderlich".
Hier wählen Sie bitte: "Eine Freigabeanfrage an mein bisheriges Gerät senden". Diese Option wählen Sie, wenn Ihr Erstgerät vorliegt und Sie ein weiteres Gerät hinzufügen oder das aktuelle Gerät wechseln möchten.
Hinweis: Sollte Ihr bisheriges Gerät nicht vorliegen, weil es zum Beispiel defekt oder gestohlen worden ist, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen. Wenn Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen, müssen Sie sich aus Sicherheitsgründen anschließend neu identifizieren. - Auf dem neuen Gerät:
Innerhalb von 6 Minuten können Sie nun die Freigabeanfrage an eines der bereits verknüpften Geräte senden. Hierzu wird Ihnen eine Auflistung der bereits verknüpften Geräte angezeigt. Sie können die Freigabeanfrage selbstverständlich auch nach den 6 Minuten jederzeit neu starten. - Auf dem bisherigen Gerät:
Auf dem Gerät, an das Sie die Freigabeanfrage gesendet haben, gehen Sie bitte nun in die Einstellungen (Profilbild rechts oben anklicken). Hier wählen Sie den Punkt "Neue App freigeben" aus.
Liegt eine Anfrage zur Freigabe vor, so wird diese nun hier angezeigt. Nun gleichen Sie bitte die "Vergleichscodes" auf beiden Geräten ab (die Codes sollten identisch sein). Sie können die Anfrage nun freigeben oder ablehnen.
Nach der erfolgreichen Freigabe können Sie wieder auf Ihr neues Gerät wechseln. Ihr bisheriges Gerät benötigen Sie nun nicht mehr, um auf Ihre ePA zugreifen zu können. - Auf dem neuen Gerät:
Nach erfolgreicher Freigabe müssen Sie nun noch in der ePA-App den richtigen App-Code eingeben. Der App-Code ist auf allen Geräten gleich und somit identisch zu dem, welchen Sie auf Ihrem bisherigen Gerät eingegeben haben.
Ab sofort können Sie auch über Ihren Computer auf Ihre ePA zugreifen. Alle Informationen hierzu sowie das Download-Paket finden Sie hier. Bitte wählen Sie im dort erscheinenden Register "vivida bkk" aus.
Wichtiger Hinweis:
Für die Installation der Desktop-Variante benötigen Sie Windows 10 oder höher. Zunächst stehen Ihnen in der Desktop-Variante die Grundfunktionen Ihrer ePA zur Verfügung. So können Sie beispielsweise Ihre Arztberichte auch bequem an Ihrem PC einsehen.
Die Registrierung und Ersteinrichtung Ihrer ePA via Desktop-Variante wird Ihnen ab circa Mitte des Jahres zur Verfügung stehen. Dann werden Ihnen auch hier alle Funktionalitäten der ePA zur Verfügung stehen (aktuell nur über die ePA-App). Der Download des Software-Pakets wird dann bequem über Ihren Microsoft- oder Apple Store möglich sein.
Wenn Sie Ihr Smartphone verloren haben, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, können Sie Ihren Zugang zur ePA bei Bedarf sperren lassen. Dazu steht Ihnen ein Sperrdienst zur Verfügung. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie den Sperrauftrag erteilen. Jetzt anmelden und einen Sperrauftrag erteilen
Die Registrierung und Identifizierung für die ePA erfolgt in zwei Schritten:
- App herunterladen: Laden Sie die ePA-App der vivida bkk aus dem App-Store auf Ihr Smartphone. Dann registrieren Sie sich bitte über die App, indem Sie den Anweisungen in der App folgen.
Identifizieren: Sie haben diese unterschiedlichen Möglichkeiten, sich zu identifizieren. Dieser Schritt ist nur einmalig nötig.
POSTIDENT
Beim POSTIDENT-Verfahren identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis (eID) persönlich in einer Filiale der Deutschen Post. Nach der Auswahl von "POSTIDENT" werden Sie auf die Website der Deutschen Post weitergeleitet. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) per Brief zugesandt und können sich nach Erhalt des PIN-Briefes in der ePA unter "Gesundheitskarte" identifizieren.
Aktivierungscode
Alternativ können Sie sich in einer der vivida bkk-Geschäftsstellen mit Ihrer eGK und Personalausweis identifizieren. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Mit diesem können sie sich im Anschluss direkt in der ePA identifizieren. Auf Wunsch können Sie sich nach erfolgter Identifizierung auch die Zusendung des PIN-Briefes für Ihre eGK anfordern, um beispielsweise mit Ihrer eGK zukünftig die E-Rezept-App nutzen zu können.
Als Erstes laden Sie die ePA-App auf Ihr Smartphone. Öffnen Sie dann den Menüpunkt „Anmelden“ in der App und wählen Sie dann „Benutzerkonto anlegen“. Dafür benötigen Sie eine E-Mail-Adresse sowie Ihre neue Gesundheitskarte (die mit dem Logo der vivida bkk). Die App führt Sie dann durch alle notwendigen Schritte.
Wir prüfen hier, ob die Person diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. In diesem Schritt wird sichergestellt, dass nur Sie selbst Ihr Benutzerkonto vollständig aktivieren können. Nach erfolgreicher Identifizierung werden wir Ihnen die PIN zu Ihrer eGK zusenden oder wir drucken Ihnen einen Aktivierungscode aus. Sie können dann entweder mit der eGK und PIN oder dem Aktivierungscode in der ePA die Identifizierung abschließen. Den PIN für Ihre eGK und den Aktivierungscode erhalten Sie in einer der vivida-bkk-Geschäftsstellen.
Zur Identifizierung in der Geschäftsstelle bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) sowie Ihre eGK mit, um sich zu identifizieren. Sie müssen persönlich erscheinen und können keine Vollmacht ausstellen. Vergessen Sie außerdem Ihre eGK nicht.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich über zwei Wege in der App anmelden: mit Ihrer eGK oder mit dem Komfortzugriff per alternativer Versichertenidentität (al.vi). Für den Login mit der eGK benötigen Sie die PIN zur eGK und halten Ihre eGK zum Einloggen an Ihr Smartphone (wenn Ihr Smartphone NFC-fähig ist).
Hier erfahren Sie, wo sich die NFC-Schnittstelle an Ihrem Smartphone befindet
Für den Komfortzugriff reicht ihre Versichertennummer und das von Ihnen beim Registrierungsprozess vergebenes Passwort aus.
Um die Sicherheit zu erhöhen, können Sie nur mit den Geräten auf Ihre ePA zugreifen, die mit Ihrem Benutzerkonto verbunden sind.
Eine Möglichkeit, sich in Ihrer ePA anzumelden, ist mit der eGK. Die neuen eGK verfügen über die sogenannte NFC-Technologie. Das ist dieselbe Technik, die auch das kontaktlose Bezahlen mit der EC-Karte ermöglicht. Sie müssen also zur Identifikation die eGK an Ihr NFC-fähiges Smartphone halten. Dass Ihre eGK NFC-fähig ist, erkennen Sie am Aufdruck der sechsstelligen Card-Access-Nummer (CAN) auf der Vorderseite der Karte. Alle Gesundheitskarten mit dem Logo der vivida bkk sind NFC-fähig. Um die PIN für Ihre eGK zu erhalten, müssen Sie sich mit einem amtlichen Ausweis persönlich in einer der vivida-bkk-Geschäftsstellen identifizieren.
Mit ihrer persönlichen ePA können Sie Ihre Arzt- und Befundberichte oder aber auch beispielsweise Ihren Impf- oder Mutterpass oder Ihr Zahnbonusheft sicher speichern und verwalten. Nur Sie alleine können die Dokumente einsehen und entscheiden, wer diese einstellen darf und wem Sie diese zur Einsicht freigeben möchten.
Mit Ihrer ePA können Sie Ihre Arztbriefe, Notfalldaten oder Ihren Medikationsplan hinterlegen und verwalten. Nur Sie alleine entscheiden, wer diese einstellen darf und mit wem Sie diese teilen möchten. Außerdem können Sie in Ihrer ePA ihren Impf- oder Mutterpass, das Zahnbonus- oder Kinderuntersuchungsheft an einem sicheren, zentralen Ort pflegen und verwalten.
Ihre ePA wird von Ihrer vivida bkk kontinuierlich weiterentwickelt und Sie können sich in Zukunft auf weitere nützliche Funktionen
Es gibt zwei Bereiche, in denen Sie Dokumente ablegen können. Der Bereich „Patientendokumente“ ist für Ihre privaten Gesundheitsunterlagen gedacht, der Bereich „Arztdokumente“ für die Leistungserbringer, die hier in Zukunft Daten hoch- und herunterladen können. Sie können die Zugriffsberechtigungen jeweils für einen oder für beide Bereiche erteilen. Bitte beachten Sie aber, dass Leistungserbringer mit Zugriffsberechtigung alle Dokumente im jeweils freigegebenen Bereich einsehen können.
Ihre Ärzt*innen und weitere Leistungserbringer wie z. B. Psychotherapeuten, Apotheken oder Hebammen können in Ihrer ePA Dokumente einsehen und hinterlegen, wenn Sie diesen hierzu vorher die erforderlichen Berechtigungen erteilt haben.
Dokumente können zum Beispiel sein:
- eArztbriefe: Ihre Befund-, Labor- und Therapieberichte oder beispielsweise auch Röntgenbilder können hier an einem zentralen sicheren Ort gespeichert und verwaltet werden.
- Medikationsplan: Hier können medikationsrelevante Daten, wie z.B. Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten hinterlegt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Arzt/Ärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung.
- Notfalldaten: Hier können alle medizinischen Daten hinterlegt werden, wie z. B. Hinweise zu Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen und Medikamenten, die für Ihre Notfallversorgung relevant sind. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt/Hausärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung.
- Zahnbonusheft: Hier können Ihre durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen durch Ihren Zahnarzt hinterlegt werden. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie einen höheren Zuschuss beim Zahnersatz.
- Impfpass: Es können alle Informationen zu Ihren Impfungen in Ihrer ePA gespeichert werden. So ist eine Übersicht Ihrer Impfungen und Ihre fälligen Impfungen jederzeit für Sie verfügbar.
- Mutterpass: Hier können Sie als werdende Mutter alle Gesundheitsdaten und medizinischen Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes verwalten.
- Kinderuntersuchungsheft: Speichern und verwalten Sie alle U-Untersuchungen Ihres Kindes in Ihrer ePA und behalten Sie stets den Überblick über die zurückliegenden Untersuchungen und anstehende U-Untersuchungen.
Sprechen Sie bitte Ihre entsprechenden Ärztinnen und Ärzte an, um benötigte Berechtigungen zu erteilen.
Nur Sie haben die Hoheit über die Daten. Wenn Sie Ihrem Arzt Zugriff geben, kann dieser in Zukunft Dokumente für Sie hochladen, aber auch Dokumente aus Ihrer ePA herunterladen. Nach Rücksprache kann er auch Dokumente löschen, wenn diese beispielsweise nicht mehr aktuell sind – oder sie durch aktuellere Dokumente ersetzen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Dokumente endgültig gelöscht werden. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich.
Alle Aktivitäten in der ePA werden protokolliert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wer, wann, was gemacht hat.
Grundsätzlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Daten in Ihrer ePA aktuell sind. Denn niemand außer Ihnen hat Zugriff auf die Daten und somit kann auch niemand anderes sie aktuell halten.
Die Originaldokumente verbleiben aber immer bei Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus, weil diese die Dokumentation aus rechtlichen Gründen vorhalten müssen.
Für Ihre Dokumente können Sie eine Zugriffsberechtigung mit Befristung oder ohne Ablaufdatum vergeben.
Für jedes Dokument ist eine individuelle Zugriffsberechtigung oder ein Zugriffsausschluss gemäß seiner Kategorie (z. B. eArztbrief, Zahnbonusheft, Medikationsplan) möglich. Es gibt drei Vertraulichkeitsstufen:
- Normal (Standard): Diese Dokumente können von allen Praxen und Einrichtungen eingesehen werden.
- Vertraulich: Diese Dokumente geben Sie nur für bestimmte Praxen und Einrichtungen frei, die in deren Fachgebiet fallen (z. B. Zahnbonusheft für den Zahnarzt) oder ein berechtigtes Interesse haben.
- Privat: Ihre privaten Dokumente geben Sie nur einzelnen Praxen und Einrichtungen frei.
Durch die Möglichkeit der "feingranularen" Zugriffsberechtigungen können Sie zudem mittels einer "Whitelist" oder "Blacklist" einzelne Praxen und Einrichtungen für den Zugriff berechtigen oder ausschließen.
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. Um neue Berechtigungen zu erteilen, suchen Sie direkt in der App nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer der Berechtigung ein, sowie auf welche Kategorie von Dokumenten der Berechtigte Zugriff haben soll.
Hinweis: Wenn Sie Berechtigungen löschen, beachten Sie bitte, dass bereits vom Berechtigten heruntergeladene Dokumente auch weiterhin beim Berechtigten verbleiben. Dieser hat nach Ablauf des von Ihnen gewählten Berechtigungszeitraums jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Abgelaufene Berechtigungen werden automatisch gelöscht.
Neben den Leistungserbringern (z. B. Ärzt*innen, Apotheken, Krankenhäuser, etc.) können auch Sie Dokumente in Ihre ePA hochladen. Diese werden in einer eigenen Kategorie "Dokumente von mir" gespeichert. Ihre ePA-App verschlüsselt die Dokumente vor dem Upload für Sie und stellt damit sicher, dass nur Sie oder ausgewählte Berechtigte darauf Zugriff haben.
Und so geht's:
- Wählen Sie auf der Ausgangsseite "Übersicht" die Funktion "Dokumente" aus.
- Wählen Sie "+ Dokument" aus.
- 3a -bei Android: Hier wird "mit Kamera fotografieren" derzeit nicht angeboten. Wählen Sie bitte ein auf dem Gerät hinterlegtes Dokument aus. Tipp: Fotografieren Sie vorher das gewünschte Dokument mit Ihrem Gerät. Viele neuere Versionen bieten hierfür eine nützliche "Scan-Funktion" in der Kamera an. Dann können Sie es anschließend in Ihre ePA hochladen.
3b - bei iOS: Hier können Sie mit Ihrer Kamera das gewünschte Dokument direkt abfotografieren oder ein hinterlegtes Dokument aus Ihren Dateien oder Fotos auswählen. - Beschreiben Sie das Dokument, indem Sie die Art, den Typ oder Details wie die ausstellende Einrichtung, den Erstellungszeitpunkt oder den Autor vermerken.
Ja, sie können Ihre ePA löschen, kündigen oder zu einer neuen Krankenkasse mitnehmen.
Und so geht's:
- Wählen Sie auf der Ausgangsseite "Übersicht" Ihr Profilbild bzw. Ihren Avatar aus.
- Wählen Sie unter den Einstellungen "Meine Patientenakte verwalten".
- Wählen Sie "Kündigung" aus.
Möchten Sie Ihre ePA kündigen und Ihre Daten mit zu einer neuen Krankenkasse nehmen:
- Aktivieren Sie "Daten mitnehmen" (Umzug) durch Klick auf den Schieberegler (wird blau).
- Setzen Sie den Umzug der Daten in der ePA-App Ihrer neuen Krankenkasse fort. Sie werden nach der Registrierung in der neuen ePA-App durch den Umzug geleitet.
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, sobald der Umzug der Daten erfolgreich war. Dieser kann bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Möchten Sie Ihre ePA unwiderruflich löschen / kündigen?
- Lassen Sie den Schieberegler "Daten mitnehmen (Umzug)" deaktiviert (ausgegraut).
- Passen Sie das Kündigungs- / Löschdatum nach Ihrem Belieben an. Wichtig: Ihre gesamten Daten und hinterlegten Dokumente werden zum Kündigungsdatum unwiderruflich gelöscht. Möchten Sie diese auch ohne ePA weiterhin zur Verfügung haben, so speichern Sie diese bitte vorher an einem sicheren Ort auf Ihrem Gerät.
- Zum Kündigungsdatum werden Sie erneut in der ePA aufgefordert, die unwiderrufliche Kündigung / Löschung per Klick zu bestätigen.
Ja, die Daten sind verschlüsselt, sodass niemand außer Ihnen sie sehen kann. Auch die vivida bkk oder ihr IT-Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
Wie die Verschlüsselung Ihrer Daten in der ePA funktioniert, erklärt Ihnen auch dieses Video, das unser Entwicklungspartner BITMARCK erstellt hat.
Nur Sie oder diejenigen, denen Sie eine Berechtigung dafür gegeben haben (z. B. Ärzt*innen, Krankenhäuser, Apotheken, etc.), können die hinterlegten Daten einsehen. Sie können auch entscheiden, wie lange ein Zugriff gewährt werden soll (maximal für 18 Monate). Weder die vivida bkk noch ihr IT-Dienstleister haben Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA.
Wählen Sie ein möglichst sicheres Passwort, das aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen besteht. Schützen Sie zusätzlich Ihr Smartphone selbst mit einem Code und stellen Sie eine automatische Sperre bei Inaktivität ein. Außerdem sollten Sie immer die aktuelle Version des Betriebssystems Ihres Smartphones installieren und ebenso immer die aktuelle Version der ePA.
Der Zugriff auf die ePA ist an ein oder an mehrere Geräte gebunden. Das erhöht den Datenschutz, weil nur mit zugelassenen Geräten und den korrekten Zugangsdaten der Zugriff möglich ist. Wenn Sie also beispielsweise Ihre elektronische Gesundheitskarte verlieren, kann damit niemand auf Ihre ePA zugreifen, denn das ist nur zusammen mit den verbundenen Smartphones möglich.
Innerhalb des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert Ihr Gerät mit der ePA-App zu verknüpfen. Dieser Schritt erfordert das Lösen Ihrer Displaysperre, sei es durch Fingerprint, FaceID oder Passworteingabe. Die ePA-App erkennt nicht, wie Sie Ihr Gerät gesichert haben, daher wird automatisch ein Zugriff auf Ihre Kamera gewährt. Es ist zwingend notwendig, dass Sie eine Displaysperre auf Ihrem Gerät aktiviert haben, anderenfalls funktioniert die ePA-App nicht. Durch die direkte Geräteverknüpfung wird ein Zugriff unbefugter Personen auf Ihre Gesundheitsdaten verhindert.
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Wenn noch Fragen offen sind, kontaktieren Sie uns gerne über Telefon 07720 9727-0 oder das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.