Junger Mann schaut in sein Smartphone

Elektronische Patientenakte

Ihre digitalen Gesundheitsinformationen
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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die praktische Lösung für Ihre Gesundheitsunterlagen

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten aktiv selbst. Sie benötigen die vivida bkk ePA-App für Ihr Smartphone oder Tablet sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte, um auf Ihre Patientenakte zugreifen zu können.

Die 5 häufigsten Fragen

Die ePA ist eine Art digitaler Tresor für Ihre Gesundheitsdaten. Die ePA ist Ihre persönliche Patientenakte auf die ausschließlich Sie zugreifen können. Sie können in der Akte beispielsweise Befunde, Therapiepläne, Behandlungsberichte, Röntgenbilder oder Medikationspläne hinterlegen. Bald können auch Ärzt*innen oder andere Akteure des Gesundheitswesens dort Dokumente hochladen und einsehen – vorausgesetzt, Sie haben zuvor Ihre Berechtigung dazu erteilt. Die vivida bkk hat keinen Zugriff auf Ihre Daten (für einen digitalen Datenaustausch mit uns bieten wir Ihnen den Service der Online-Geschäftsstelle "Meine vivida bkk" an). Sie benötigen nur ein Smartphone und die ePA-App der vivida bkk. Alternativ können Sie auch über Ihren PC auf Ihre ePA zugreifen. 

Die Registrierung und Identifizierung für die ePA erfolgt in zwei Schritten:

  1. App herunterladen: Laden Sie die ePA-App der vivida bkk aus dem App-Store auf Ihr Smartphone. Dann registrieren Sie sich bitte über die App, indem Sie den Anweisungen in der App folgen.
  2. Identifizieren: Sie haben diese unterschiedlichen Möglichkeiten, sich zu identifizieren. Dieser Schritt ist nur einmalig nötig.

    POSTIDENT
    Beim POSTIDENT-Verfahren identifizieren Sie sich persönlich in einer deutschen Post-Filiale oder mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises.

    Nach der Auswahl von "POSTIDENT" werden Sie auf die Website der Deutschen Post weitergeleitet, um das gewünschte Verfahren zu wählen:

  • Postfiliale
    Vor der Inanspruchnahme muss ein Coupon über die App generiert werden.

  • Online-Ausweisfunktion (eID)
    Identifizierung digital mit dem Personalausweis und der zugehörigen PIN.

Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie die ePA direkt nutzen. Zusätzlich wird Ihnen die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) per Brief zugesandt.


Aktivierungscode
Alternativ können Sie sich in einer der vivida bkk-Geschäftsstellen mit Ihrer eGK und Personalausweis identifizieren. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Mit diesem können sie sich im Anschluss direkt in der ePA identifizieren. Auf Wunsch können Sie sich nach erfolgter Identifizierung auch die Zusendung des PIN-Briefes für Ihre eGK anfordern, um beispielsweise mit Ihrer eGK zukünftig die E-Rezept-App nutzen zu können.

Mit der Anmeldung zur ePA wird Ihnen ab dem 01.01.2024 die GesundheitsID angelegt.

Zum 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID zur Verfügung.
Die digitale Identität soll einen einheitlichen Zugang zu allen Telematik-Infrastruktur-Anwendungen, wie der ePA, dem E-Rezept, zum Organspende-Register und vielen noch kommenden Anwendungen bieten. Dadurch wird das Anlegen von mehreren Konten (App-Accounts) für Sie als versicherte Person für die unterschiedlichen Anwendungen reduziert.

Die GesundheitsID ist vollständig digital und wird über die Einrichtung, vollständige Registrierung und Identifizierung in der ePA angelegt und ist ab diesem Zeitpunkt nutzbar.

Sie wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht und enthält Daten, welche für das Gesundheitswesen notwendig sind. Die Einrichtung ist für unsere Kundinnen und Kunden freiwillig.

Andere Begriffe für die GesundheitsID sind z.B.: (digitale) GesundheitsID, Krankenkassen-ID, digitale Identität im Gesundheitswesen.

Was bedeutet die Einführung der GesundheitsID für Sie?

  • Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre (bereits eingerichtete) ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
  • Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
  • Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.

Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.

Unser Hinweis für Sie: Die GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises innerhalb der elektronischen Patientenakte bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert.

Ihre Ärzt*innen und weitere Leistungserbringer wie z. B. Psychotherapeuten, Apotheken oder Hebammen können in Ihrer ePA Dokumente einsehen und hinterlegen, wenn Sie diesen hierzu vorher die erforderlichen Berechtigungen erteilt haben. 

Dokumente können zum Beispiel sein:

  • eArztbriefe: Ihre Befund-, Labor- und Therapieberichte oder beispielsweise auch Röntgenbilder können hier an einem zentralen sicheren Ort gespeichert und verwaltet werden. 
  • Medikationsplan: Hier können medikationsrelevante Daten, wie z.B. Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten hinterlegt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Arzt/Ärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung. 
  • Notfalldaten: Hier können alle medizinischen Daten hinterlegt werden, wie z. B. Hinweise zu Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen und Medikamenten, die für Ihre Notfallversorgung relevant sind. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt/Hausärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung. 
  • Zahnbonusheft: Hier können Ihre durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen durch Ihren Zahnarzt hinterlegt werden. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie einen höheren Zuschuss beim Zahnersatz. 
  • Impfpass: Es können alle Informationen zu Ihren Impfungen in Ihrer ePA gespeichert werden. So ist eine Übersicht Ihrer Impfungen und Ihre fälligen Impfungen jederzeit für Sie verfügbar. 
  • Mutterpass: Hier können Sie als werdende Mutter alle Gesundheitsdaten und medizinischen Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes verwalten. 
  • Kinderuntersuchungsheft: Speichern und verwalten Sie alle U-Untersuchungen Ihres Kindes in Ihrer ePA und behalten Sie stets den Überblick über die zurückliegenden Untersuchungen und anstehende U-Untersuchungen. 

Sprechen Sie bitte Ihre entsprechenden Ärztinnen und Ärzte an, um benötigte Berechtigungen zu erteilen. 

Tipp:

Sollten Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte noch nicht an die erforderliche Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit, selbstständig wichtige Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu hinterlegen. Das stellt sicher, dass keine Unterlagen verloren gehen, bis die Telematik-Infrastruktur für die Ärztinnen und Ärzte verfügbar ist.

Ja, die Daten sind verschlüsselt, sodass niemand außer Ihnen sie sehen kann. Auch die vivida bkk oder ihr IT-Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.

Wie die Verschlüsselung Ihrer Daten in der ePA funktioniert, erklärt Ihnen auch dieses Video, das unser Entwicklungspartner BITMARCK erstellt hat.

Wie funktioniert die ePA genau?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Wissensplattform digital.gesund.

Jetzt informieren!

Opt-Out Verfahren – Das sollten Sie wissen

Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Ihnen zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Über die Einführung des Opt-Out-Verfahrens ab Januar 2025 wird schon jetzt viel berichtet. Hier finden Sie die aktuellsten Infos dazu.

Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „nicht mitmachen“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, den ausdrücklichen Wunsch zu äußern keine ePA anzulegen. 

Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Wichtig: Die Nutzung der ePA wird weiterhin freiwillig bleiben, so wie es schon heute der Fall ist.

Das Opt-Out für die ePA ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird für die Versicherten den Zugang zur ePA vereinfachen. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart Ihnen den Aufwand.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ist im Februar 2024 in Kraft getreten. Sie haben demnach die Möglichkeit der Anlage einer ePA ab Januar 2025 zu widersprechen. Wir werden bis zu diesem Zeitpunkt keine automatische Bereitstellung der ePA vornehmen.

Die automatische und gesetzlich für uns verpflichtende Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten. Sofern Sie widersprechen, legen wir keine ePA für Sie an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.


Dokumente zur Nutzung der ePA

Leistungsbeschreibung, Datenschutzhinweise, Formulare zur Einwilligung für Sie auf einen Blick.

Zu den Dokumenten

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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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