Rentenzuschlag
ab 01.07.2024
ab 01.07.2024
Ab dem 01.07.2024 trat das Gesetz zur Verbesserung von Leistungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten(EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) in Kraft. Was dies für Sie bedeutet, haben wir Ihnen in den häufigsten Fragen zusammengestellt.
Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch den Renten-Service der Deutschen Post AG. Dieser Service wird Ihnen die entsprechenden Informationen direkt zusenden.
Die Auszahlung wird automatisch (ohne Antrag) und zunächst getrennt von Ihrer regulären Rente ausgezahlt. Bei mehreren Renten wird der Zuschlag für jede Rente separat berechnet und ausgezahlt.
Gut zu wissen:
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.