Sicherheit und Selbstbestimmung
Verhütung
Verhütung
Verhütung bedeutet, die Kontrolle über das eigene Leben zu haben und selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können. Sie gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Alltag zu gestalten, Pläne zu machen und das Leben unbeschwert zu genießen – ohne sich Sorgen um ungewollte Schwangerschaften machen zu müssen. Es gibt viele unterschiedliche Methoden, sodass Sie die Möglichkeit haben, diejenige zu wählen, die am besten zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt. Ob Pille, Spirale, Pflaster oder Ring – wichtig ist, dass Sie sich sicher und wohl fühlen – wir unterstützen Sie dabei.
Die vivida bkk übernimmt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wenn Ihr Arzt ein Kassenrezept ausstellt. Dazu zählen zum Beispiel:
Wichtig zu wissen: In manchen Fällen werden Hormonpräparate auch zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt – zum Beispiel bei Akne. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein entsprechendes Krankheitsbild vorliegt und zuvor durchgeführte lokale Therapien nicht ausreichend geholfen haben.
Für verschreibungspflichtige Medikamente beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 % des Arzneimittelpreises – mindestens 5 € und höchstens 10 €. Sie zahlen aber niemals mehr als den eigentlichen Preis des Medikaments.
Liegt der Preis Ihres Medikaments unter 5 €, tragen Sie die Kosten in voller Höhe. Die Zuzahlung gilt pro Medikament, nicht pro Verordnung.
Einige Medikamente sind komplett zuzahlungsfrei – fragen Sie einfach in der Apotheke nach. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Pro Kalenderjahr zahlen Sie höchstens 2 % Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen – zum Beispiel für Medikamente, Fahrkosten oder Heilmittel. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit dauerhaft behandelt werden, gilt eine reduzierte Grenze von nur 1 %. Bewahren Sie daher alle Belege für Zuzahlungen auf. Unsere Kundenberater prüfen gern für Sie, ob Ihre Belastungsgrenze bereits erreicht oder überschritten ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Befreiung von der Zuzahlung:
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