Künstliche Befruchtung

Bei unerfülltem Kinderwunsch
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Künstliche Befruchtung

Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch

Die künstliche Befruchtung ist für viele Ehepaare die letzte Möglichkeit, um einen Kinderwunsch doch noch wahr werden zu lassen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Kinderwunschbehandlung.

Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:  

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau muss jünger als 40 Jahre, der Mann jünger als 50 Jahre sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden.
  • Das Ehepaar muss vor Beginn der Behandlung ausführlich beraten werden.
  • Von beiden Partnern muss ein HIV-Test vorliegen.
  • Die Frau muss über einen umfassenden Impfschutz verfügen. Wichtig sind insbesondere Röteln, Windpocken und Keuchhusten.
  • Die künstliche Befruchtung muss von zugelassenen bzw. ermächtigten Ärzten oder Einrichtungen durchgeführt werden. Zusätzlich muss der Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.  
  • Vor Beginn der Behandlung muss uns der Behandlungsplan im Original vorgelegt und genehmigt werden.

Die vivida bkk übernimmt die Kosten für diejenigen Leistungen, die bei unserem Versicherten durchgeführt werden.

Wir übernehmen die Kosten für die Untersuchung der Gründe einer Unfruchtbarkeit vollständig.

Kommt der behandelnde Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist und die Erfolgschancen ausreichend sind, wird die Hälfte der Kosten für folgende Behandlungen übernommen:

  • acht Inseminationen ohne Hormonstimulation,
  • drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung,
  • drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung.

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen vor Beginn der künstlichen Befruchtung einen Behandlungsplan aus. Darin gibt er die geplante Behandlungsmaßnahme an. Diesen Plan reichen Sie uns bitte im Original zur Genehmigung ein.

Ihre Arztpraxis rechnet Ihren Anteil in der Regel direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab. Sie brauchen sich um nichts weiteres zu kümmern.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!


Erweitertes Leistungsangebot mit BKK Kinderwunsch

Wir unterstützen Ihre Familienplanung

Fast ein Viertel aller Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen verschiedene Methoden, um ihren größten Wunsch wahr werden zu lassen: Ein eigenes Kind.

Unser Programm „BKK Kinderwunsch“ unterstützt Sie mit Angeboten, die weit über die normale Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. 
 

Ihre Vorteile

Wer an „BKK Kinderwunsch“ teilnimmt, erhält über die gesetzlichen Leistungen hinaus folgende Mehrleistungen:

  • Als Frau können Sie bis zu 42 Jahre* sein, um teilzunehmen (anstatt 40 Jahre).
  • Sie erhalten 2x eine Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer. 
  • Sie erhalten 2 x eine Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer. 
  • Wir beteiligen uns an einem weiteren und damit 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*.
  • Sie vermeiden eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind.
  • Die Wahrscheinlichkeit Ihrer Schwangerschaft erhöht sich, indem die entnommenen Eizellen 5 anstatt der üblichen 2 bis 3 Tage reifen.
  • Sie vermeiden das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften durch Transfer von maximal 2 anstatt von 3 Embryonen.

* Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (Zuschuss in Höhe von 50 Prozent analog zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für das medizinisch angezeigte Verfahren IVF oder ICSI). Die restlichen Kosten (z.B. für Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind von Versicherten über 40 Jahren oder beim 4. Behandlungsversuch vollständig privat zu leisten.
 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Sie sollten zwischen 25 und 42 Jahre alt sein.
  • Ihr Ehepartner sollte höchstens 50 Jahre alt sein.
  • Sie müssen bei uns versichert sein.
  • Ihr Ehepartner kann auch bei einer anderen Krankenkasse versichert sein.
  • Ihre Behandlung findet in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum statt.
     

Sie haben Interesse an diesem Angebot?

Folgendes ist zu tun:

  • Wenden Sie sich bitte an eines der Kinderwunschzentren bzw. eine Ärztin oder einen Arzt, die/der an dem Versorgungsvertrag teilnimmt.
  • Eine Liste der teilnehmenden Zentren finden Sie auf unserer Website unter www.bkk-bayern.de/versicherte/bkk-fuer-familien (Rubrik "BKK Kinderwunsch – Informationen für Versicherte")
  • Ihre unterschriebene Teilnahmeerklärung reichen Sie bitte zusammen mit einem Antrag auf Genehmigung bei uns ein.

 


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