Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau muss jünger als 40 Jahre, der Mann jünger als 50 Jahre sein.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden.
- Das Ehepaar muss vor Beginn der Behandlung ausführlich beraten werden.
- Von beiden Partnern muss ein HIV-Test vorliegen.
- Die Frau muss über einen umfassenden Impfschutz verfügen. Wichtig sind insbesondere Röteln, Windpocken und Keuchhusten.
- Die künstliche Befruchtung muss von zugelassenen bzw. ermächtigten Ärzten oder Einrichtungen durchgeführt werden. Zusätzlich muss der Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.
- Vor Beginn der Behandlung muss uns der Behandlungsplan im Original vorgelegt und genehmigt werden.
Welche Kosten tragen wir?
Die vivida bkk übernimmt die Kosten für diejenigen Leistungen, die bei unserem Versicherten durchgeführt werden.
Wir übernehmen die Kosten für die Untersuchung der Gründe einer Unfruchtbarkeit vollständig.
Kommt der behandelnde Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist und die Erfolgschancen ausreichend sind, wird die Hälfte der Kosten für folgende Behandlungen übernommen:
- acht Inseminationen ohne Hormonstimulation,
- drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung,
- drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung.