Häusliche Krankenpflege
Zuhause gut versorgt
Zuhause gut versorgt
Die häusliche Krankenpflege ermöglicht es Ihnen, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung medizinisch betreut zu werden. Die häusliche Krankenpflege wird direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt und stellt eine wichtige Hilfe für Menschen dar, die vorübergehend oder langfristig Unterstützung benötigen.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung im Alltag stark eingeschränkt sind, kann Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege verordnen.
Häusliche Krankenpflege umfasst:
Wann übernimmt die vivida bkk die Kosten?
Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre, aber nicht möglich ist.
Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
Wie lange kann häusliche Krankenpflege erfolgen?
Häusliche Krankenpflege kann grundsätzlich bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung oder bei schwereren Erkrankungen.
Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen.
Sprechen Sie uns an!
Die genauen Leistungen und die Höhe der Kostenübernahme können je nach Ihrer individuellen Situation variieren. Wir beraten Sie individuell und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie möglich sind.
Die vivida bkk übernimmt dabei für Sie den Großteil der Kosten der häuslichen Krankenpflege. Welche Leistungen im Einzelnen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab und von der Zielsetzung der häuslichen Krankenpflege.
Möglich sind grundsätzlich:
Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung müssen ärztlich verordnet werden. Für welche Leistungen die vivida bkk konkret die Kosten übernehmen kann, richtet sich nach der Zielsetzung der Verordnung und wird von uns individuell geprüft.
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1 %. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!
Wichtig für Leistungserbringer in der häuslichen Krankenpflege
Sie sind ambulanter Pflegedienst und Leistungserbringer in der häuslichen Krankenpflege? Erfahren Sie mehr über das Abrechnungsverfahren mit der vivida bkk. Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie hier.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.