Ihre Wege zur medizinischen Versorgung


Fahrkosten

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Sie brauchen ärztliche Hilfe? Wir übernehmen die Kosten für Ihre Fahrten, wenn sie medizinisch notwendig sind – egal ob Krankenwagen, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel.

Häufige Fragen – schnell beantwortet

Sofern die vivida bkk Kostenträger der Maßnahme ist, werden Fahrten übernommen, wenn sie zwingend medizinisch erforderlich sind:

  • Stationäre Behandlung
    Krankenhaus, Vorsorge/Reha, stationäre Entbindung
  • Verlegung in ein anderes Krankenhaus
    z. B. für Weiterbehandlung nach einer Notfallbehandlung oder fehlende apparative fachliche Ausstattung und/oder fachliche Ausrichtung des Krankenhauses
  • Rettungsfahrten
    Auch ohne anschließenden Krankenhausaufenthalt
  • Krankentransportwagen
    Mit medizinischer Betreuung auf dem Weg zur Praxis oder Klinik
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
    • 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung oder
    • 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Behandlung
      Gilt auch für eine ambulante, stationsersetzende Operationen im Krankenhaus (gegebenenfalls beim niedergelassenen Vertragsarzt)
  • Ambulante Fahrten in Ausnahmefällen
    z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie oder bei Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG (außergewöhnliche Gehbinderung)“, „BL (Blind)“, „H (Hilflos)“ oder eine Einstufung gemäß SGB IX Pflegegrad 3 bis 5. Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität einer Beförderung vorliegen.
  • Rücktransporte aus dem Ausland (hier empfehlen wir eine private Auslands-Krankenversicherung
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen – ohne Ausnahmefall (z. B. Arztbesuche, Massage, Krankengymnastik)
  • Fahrten ohne Zusammenhang zu einer Hauptleistung (z. B. Schule oder Arbeitsplatz)
  • Transportschein vom Arzt
    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob die Fahrt notwendig ist und welches Transportmittel geeignet ist.
  • Besondere Betreuung, ein Notfalltransport oder eine lebensrettende Sofortmaßnahme
    Kosten werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Fahrkosten können wir nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsstätte übernehmen. Mehrkosten müssen Sie als Versicherter oder Versicherte gegebenenfalls selbst tragen. 

  • Zuzahlung pro Fahrt: 10 %, mind. 5 €, max. 10 €
  • Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten
  • Keine Zuzahlung bei Verlegungsfahrten aus medizinischen Gründen oder Fahren zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Max. 2 % der Bruttoeinnahmen pro Jahr für Zuzahlungen
  • Chronisch Kranke: 1 %
  • Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren – unsere Kundenberater prüfen gern, ob die Grenze überschritten wurde

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Befreiung von Zuzahlung

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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.


Vier Freunde sitzen an einem sonnigen Tag zusammen auf einer Gartenbank und lächeln und lachen. Zwei Frauen sitzen vor ihnen, eine mit Locken und eine mit Brille, während zwei Männer hinter ihnen stehen und sitzen. Alle wirken glücklich und entspannt.

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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.