Finanzausgleich muss fair ausgestaltet werden
Villingen-Schwenningen – Vor knapp 10 Jahren wurde der Gesundheitsfonds in Verbindung mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) als „Beitragsverteilungsmaschine“ eingeführt. Doch die Zuweisungssystematik weist zunehmend Fehlsteuerungen durch Über- und Unterdeckungen auf.
Während einige Kassen – trotz guten Managements und unterdurchschnittlicher Verwaltungskosten – ihre Ausgaben nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bestreiten können, bekommen andere Kassen mehr Geld als sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigen. Dies spiegelt sich unter anderem im Zusatzbeitrag wider, dessen Durchschnitt jedes Jahr von Experten der Kassenverbände, des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes berechnet wird. Die Prognose der Finanzentwicklung in der GKV für 2019 wird morgen bekanntgegeben.
Die Politik hat mittlerweile den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag sowie im GKV-Versichertenentlastungsgesetz eine Reform des Morbi-RSA festgeschrieben.
„Eine tiefgreifende Reform ist notwendig, damit die bewährte Vielfalt in der Krankenkassenlandschaft erhalten bleibt. Sie bietet den Menschen Wahlmöglichkeiten und sorgt damit für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung“, so Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. Um die dramatische Schere bei den Deckungsbeiträgen zu schließen und Manipulationen wirksam zu verhindern, müsse sich in erster Linie die Krankheitsauswahl stärker auf seltene und teure Erkrankungen konzentrieren. Weiteren Reformbedarf gebe es bei den Zuweisungen für Krankengeld und Verwaltungskosten.
Zudem brauche es für einen fairen Krankenkassenwettbewerb eine einheitliche Aufsichtspraxis von Bundesversicherungsamt und Landesaufsichten. Mit Blick auf die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds fordert Gänsler eine Reform des vollständigen Einkommensausgleichs: „Die unsinnige Subventionierung günstiger Beitragssätze durch überdurchschnittliche Zusatzbeiträge anderer Kassen muss endlich beendet werden“.
Hintergrundinformationen:
Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes wird am Donnerstag (11. Oktober) seine Prognose für die Finanzentwicklung der Krankenkassen für das Jahr 2019 bekanntgeben. Daraufhin wird das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages für das Jahr 2019 festlegen.
https://www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/schaetzerkreis.html
Mit dem Versichertenentlastungsgesetz befindet sich das erste gesundheitspolitische Gesetz der Großen Koalition momentan auf der Zielgeraden. Am vergangenen Montag
(8. Oktober) fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Sachverständigenanhörung statt. Das Gesetz, das unter anderem auch die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge wieder einführen will, soll Ende nächster Woche vom Parlament beschlossen werden.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/gkv-veg-inhalt/566516