Faires-Kassenwahl-Gesetz: Kritik an Abschaffung der Selbstverwaltung auf Bunde
Berlin – Anlässlich der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes äußern sich Jürgen Beetz, amtierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, und Berthold Maier, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, wie folgt:
„Die im „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ enthaltene Reform des Finanzausgleichs als Grundlage für einen fairen Kassenwettbewerb ist längst überfällig. Jedoch sieht das Gesetz auch die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung auf Bundesebene vor. Das lehnen wir entschieden ab. Das Prinzip der Selbstverwaltung ist ein Erfolgsmodell, das sich seit Jahrzehnten etabliert und bewährt hat. Es ist wichtig, dass die Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler auch weiterhin ein Mitspracherecht haben.“
Zur weiteren Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ äußert sich Siegfried Gänsler, Vorstand der Schwenninger Krankenkasse, wie folgt:
„Die Erhöhung des Preisdrucks ohne endlich die Finanzierung auf eine gerechte Basis zu stellen kann zu einer Konzentration der Krankenkassenlandschaft führen. Doch Kassenvielfalt und fairer Wettbewerb sind Treiber für Versorgungsqualität, die am Ende den Versicherten zu Gute kommt. Das finanzielle Ungleichgewicht zwischen den Krankenkassen muss endlich durch eine Reform des Morbi-RSA beseitigt werden. Die hierfür im vorgelegten „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ enthaltenen Regelungen sind ein gutes Gesamtpaket, das nicht aufgeschnürt werden darf und endlich im Kabinett beschlossen werden muss. Die Reform des Finanzausgleichs hat die Politik bis Ende des Jahres versprochen. Viel Zeit bleibt also nicht mehr, um den Wettbewerb zwischen den Kassen endlich auf eine faire Grundlage zu stellen.“