Mehr Sicherheit
bei Ihrer Entscheidung
Zweitmeinung vor Operationen
Zweitmeinung vor Operationen
Vielleicht kennen Sie diese Situation: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin empfiehlt eine Operation – und Sie sind unsicher, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist. Gerade wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine Zweitmeinung vorliegt, bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Servicepartner medexo GmbH eine zusätzliche Möglichkeit: Eine unabhängige medizinische OP-Beratung durch erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten. So erhalten Sie auch außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle eine fundierte zweite Einschätzung – für mehr Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.
Dieses Angebot richtet sich an Sie, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht – also wenn Ihre geplante Operation nicht zu den festgelegten Indikationen gehört. Ob in Ihrem Fall eine gesetzliche Zweitmeinung möglich ist, erfahren Sie unter Zweitmeinung anfordern.
In allen anderen Fällen können Sie unseren Servicepartner medexo GmbH nutzen, um dennoch eine unabhängige ärztliche Einschätzung zu erhalten.
Kontaktieren Sie die OP-Beratung der medexo GmbH. Sie erreichen sie:
Dort finden Sie auch alle Informationen zum Ablauf, zu den Voraussetzungen und zu weiteren Themen.
Erfahrene Fachärzte und Fachärztinnen prüfen Ihren Fall anhand Ihrer medizinischen Unterlagen, zum Beispiel:
Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine unabhängige Einschätzung:
Die Entscheidung über Ihre Behandlung treffen immer Sie selbst – gut informiert und in Ruhe.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Bei einigen Operationen besteht die Möglichkeit, eine Zweitmeinung im Rahmen der vorgesehenen medizinischen Indikationen einzuholen. Diese Fälle sind in bestimmten medizinischen Bereichen festgelegt und bieten Ihnen eine unabhängige ärztliche Einschätzung ohne zusätzliche Kosten. Hier erfahren Sie, für welche Eingriffe diese Möglichkeit vorgesehen ist und wie Sie die Zweitmeinung anfordern können. Mehr erfahren