Sicher entscheiden
mit einer ärztlichen Zweitmeinung
mit einer ärztlichen Zweitmeinung
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin rät zu einer Operation – und Sie fragen sich, ob das wirklich der richtige Schritt ist? Hier lassen wir Sie nicht allein. Eine ärztliche Zweitmeinung hilft Ihnen, Ihre Situation besser einzuschätzen und eine sichere Entscheidung zu treffen. Ganz in Ruhe, mit einem guten Gefühl. Wir unterstützen Sie dabei – unkompliziert und für viele Eingriffe sogar kostenfrei.
Für bestimmte Eingriffe haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, zum Beispiel bei:
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch beim Gemeinsamen Bundesausschus (G-BA)
Gut zu wissen: Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ist verpflichtet, Sie über Ihr Recht auf eine Zweitmeinung zu informieren und Ihnen entsprechende Hinweise zu geben.
Zur Vorlage beim Zweitmeiner werden folgende ärztliche Unterlagen benötigt:
Wichtig zu wissen: Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin händigt Ihnen die erforderlichen Unterlagen aus oder sendet sie direkt an den Zweitmeiner.
Ja, bei den gesetzlich geregelten Eingriffen entstehen für Sie keine Kosten. Die Abrechnung durch den Zweitmeiner erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auch die Kosten, die Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin durch die Zusammenstellung und Überlassung der Befundunterlagen für die Zweitmeinung entstehen, trägt die vivida bkk.
1. Ärztliche Empfehlung
Nach Ihrer Untersuchung stellt Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin fest, dass ein operativer Eingriff in Frage kommt und empfiehlt Ihnen eine Operation.
2. Zweitmeinung auswählen & Termin vereinbaren
Sie suchen über den Patientenservice 116117 einen passenden Facharzt oder eine passende Fachärztin für eine Zweitmeinung aus und vereinbaren einen Termin.
Wichtig: Bringen Sie zu diesem Termin bitte alle vorhandenen Unterlagen mit, zum Beispiel Befunde, Untersuchungsergebnisse und Informationen zu bisherigen Behandlungen. Falls nötig, kann Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin diese Unterlagen direkt übermitteln. So lassen sich unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und der Prozess wird schneller.
3. Termin bei der Zweitmeinung
In der Regel erfolgt keine erneute umfassende Untersuchung. Die Einschätzung basiert hauptsächlich auf Ihren vorliegenden Unterlagen und dem persönlichen Gespräch. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Untersuchung durchgeführt.
Gemeinsam besprechen Sie:
Die Entscheidung über die weitere Behandlung treffen immer Sie selbst – in Ruhe und gut informiert. Auf Wunsch kann die Zweitmeinung auch an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin weitergegeben werden. Ebenso ist eine schriftliche Zusammenfassung möglich.
4. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt einfach und direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Eine Übersicht über unabhängigen Experten und Expertinnen finden Sie über den Patientenservice 116117
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Mit unserem Servicepartner medexo GmbH bieten wir Ihnen auch dann die Möglichkeit, eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen, wenn kein gesetzlicher Anspruch für den Eingriff besteht. Sie profitieren damit in jedem Fall von einer fundierten ärztlichen Einschätzung und können Ihre Entscheidung gut informiert treffen.