Eine Schwangerschaft ist nicht für alle Frauen ausschließlich mit Freude, sondern vielmehr mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Bevor Sie eine Schwangerschaft abbrechen lassen, sollten Sie grundsätzlich eine staatlich anerkannte Stelle für Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen. Hier können Sie kostenfrei Befürchtungen und Probleme ansprechen und wichtigen Rat einholen.
Unterschieden wird generell zwischen einem Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen oder aus medizinischen oder kriminologischen Gründen. Wo die Unterschiede sind haben wir Ihnen auf dieser Seite auf einen Blick zusammengestellt.
Wenn Sie Ihre Schwangerschaft auf eigenen Wunsch – das bedeutet aus persönlichen Gründen – beenden möchten, ist dies in Deutschland zwar rechtswidrig, aber straffrei möglich.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Abbruch bis zur 12. Woche nach Empfängnis vornehmen lassen. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten wurden.
Diese Schwangerschaftskonfliktberatung muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch erfolgen. Die Beratungsstelle stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, die Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vorlegen müssen. Der Arzt oder die Ärztin, der/die den Abbruch durchführen soll, darf nicht an Ihrer Beratung beteiligt sein.
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Eine Übernahme der Kosten durch uns ist allerdings möglich, wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Gerne prüfen wir, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie sich für einen Abbruch entschieden haben, füllen Sie bitte vor dem Eingriff unseren Antrag auf Kostenübernahme aus und senden Sie uns diesen zu. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen den Antrag nicht per E-Mail zusenden können.
Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, senden wir Ihnen umgehend einen Berechtigungsschein zu. Dieser gilt dann für eine Abtreibungspille oder eine Operation. Welche der beiden Methoden in Ihrem Fall in Frage kommt, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin.
Wichtig: Eine nachträgliche Kostenerstattung ohne vorherigen Antrag ist leider nicht möglich.
Wir übernehmen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder es aufgrund einer Straftat (Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch) zur einer Schwangerschaft gekommen ist.
Die Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Eine vorherige Genehmigung durch uns muss nicht erfolgen.
Sie haben weitere Fragen?
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.