Wechsel Registrierungsverfahren
bei der vivida bkk-App
bei der vivida bkk-App
Seit dem 23.10.2025 gibt es ein neues Anmeldeverfahren für die vivida bkk-App und die Online-Geschäftsstelle (OGS). Künftig reicht eine einmalige Anmeldung, um sicher und einfach auf die App, OGS und die ePA-App zuzugreifen.
Was ist wichtig?
Laden Sie die vivida bkk-App im
App Store oder im
herunter. Oder öffnen Sie sie einfach, wenn sie bereits auf Ihrem Smartphone installiert ist.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre App aktuell ist – dann klappt die Anmeldung reibungslos.
Hier zeigen wir Ihnen die zwei einfachsten Wege, um sich wieder in Ihrer vivida bkk-App anzumelden. Wählen Sie einfach die Variante, die auf Sie zutrifft:
a) Sie sind bereits für die vivida bkk ePA-App registriert?
Super! Beide Apps – die vivida bkk-App und die ePA-App – nutzen das gleiche Registrierungsverfahren. Folgen Sie einfach diesen Schritten:
b) Sie möchten sich mit Ihrem Freischaltbrief anmelden und nutzen keine ePA-App?
Falls der Brief noch unterwegs ist, bitten wir Sie um etwas Geduld, bis er bei Ihnen eintrifft. Sobald Sie den Freischaltbrief vorliegen haben, gehen Sie bitte wie folgt vor – halten Sie dazu Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereit:
Wir möchten Ihnen den Zugang zu unseren digitalen Services künftig einfacher und sicherer machen. Mit dem neuen Verfahren benötigen Sie nur noch eine einmalige Identifizierung, um App, Online-Geschäftsstelle und die App der elektronischen Patientenakte nutzen zu können. Außerdem schaffen wir damit die Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen der App.
Nein. Der Freischaltbrief und der PIN/PUK-Brief sind zwei verschiedene Dinge:
Künftig können Sie sich aber auch mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und dem zugehörigen PIN/PUK-Brief für die vivida bkk-App identifizieren.
Wenn Sie sich ab 2024 registriert haben, erhalten Sie automatisch einen neuen Freischaltbrief mit einem Aktivierungscode. Diesen benötigen Sie, um die Anmeldung künftig über das neue Verfahren abzuschließen. Wenn Sie bereits für die elektronische Patientenakte (ePA) registriert sind, können Sie Ihre bestehenden Zugangsdaten verwenden und benötigen keinen Freischaltbrief. Alle bisherigen Zugangsdaten für die vivida bkk-App und Online-Geschäftsstelle verlieren ab dem 23.10.2025 ihre Gültigkeit.
Durch die Umstellung führen wir eine einheitliche digitale Identität ein. Wenn Sie bereits für die ePA registriert sind, können Sie Ihre ePA-Zugangsdaten künftig auch für die Anmeldung in der vivida bkk-App und der Online-Geschäftsstelle nutzen. So sparen Sie sich eine erneute Registrierung und müssen sich nicht verschiedene Zugangsdaten merken.
Ja. Um das neue Registrierungsverfahren nutzen zu können, benötigen Sie die neueste Version der vivida bkk-App. Bitte prüfen Sie im App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android), ob ein Update verfügbar ist, und führen Sie es ab dem 23.10.2025 durch.
Sollten Sie bis Ende Oktober keinen neuen Freischaltbrief erhalten haben, können Sie ganz einfach einen neuen Brief anfordern – telefonisch über unseren Kundenservice oder über das Kontaktformular auf der Website. Wenn Sie die vivida bkk-App bisher noch nicht genutzt haben, erhalten Sie den Freischaltbrief automatisch, bei Ihrer Erstanmeldung.
Ja. In diesem Fall müssen Sie Ihr Konto in der vivida bkk-App zurücksetzen. Ihre bisherigen Daten und Nachrichten in der App bleiben dabei erhalten. Für das Zurücksetzen ist eine neue Identifizierung erforderlich. Sie können sich auf folgenden Wegen identifizieren:
Die Registrierung erfolgt künftig gerätebezogen. Wenn Sie die vivida bkk-App auf mehreren Geräten nutzen möchten, müssen Sie die Anmeldung auf jedem Gerät separat durchführen. Mit Ihren ePA-Zugangsdaten oder dem Aktivierungscode aus dem Freischaltbrief können Sie sich aber ganz einfach auch auf weiteren Geräten anmelden.
Ja, wenn Sie bereits für die elektronische Patientenakte registriert sind, können Sie sich mit diesen Zugangsdaten bei der vivida bkk-App anmelden und benötigen keinen Freischaltbrief. Hierfür müssen Sie dann in Ihrer ePA-App eine Freigabe erteilen. Diese wird während dem Registrierungsprozess einmalig abgefragt. Sollten Sie nicht für die ePA registriert sein, benötigen Sie den Brief oder müssen eine neue Identifizierung durchführen.
Wenn Sie sich künftig über die ePA anmelden, nutzen Sie die entsprechenden Zugangsdaten. Wenn Sie sich mit einem Freischaltbrief neu registrieren, legen Sie im Rahmen des neuen Verfahrens Ihre Zugangsdaten fest. Ein separates Passwort für die vorherige Version der vivida bkk-App wird ab dem 23.10.2025 nicht mehr benötigt.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.