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06. November 2024
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Selbstverwaltung muss wieder gestärkt werden

Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß besucht vivida bkk

Villingen-Schwenningen – Vergangene Woche war Peter Weiß, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, zu Gast bei der vivida bkk. Im Gespräch mit den beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates und dem Vorstand ging es um die Zukunft der Kranken- und Pflegeversicherung – auch vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Finanzlage. Einigkeit bestand darin, dass die Selbstverwaltung mehr Kompetenzen braucht.

Berthold Maier und Alex Stender, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der vivida bkk, betonten: „Selbstverwaltung bedeutet, dass diejenigen mitwirken und entscheiden, die die Gesundheitsversorgung mit ihren Beiträgen finanzieren: Die Versicherten und die Arbeitgeber. Dieses Prinzip hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Politik hat jedoch in den letzten Jahren den Entscheidungsspielraum der Verwaltungsräte immer weiter eingeschränkt. Wir brauchen aber eine starke Selbstverwaltung, um auch in Zukunft nah an den Menschen eine verlässliche Krankenversicherung zu gestalten.“

Siegfried Gänsler wies in diesem Zusammenhang auf die finanzielle Notlage der Gesetzlichen Krankenversicherung hin: „Die Politik hat in Zeiten klammer Staatsfinanzen mehrfach in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung eingegriffen. So wurden die Finanzreserven der Krankenkassen, die über Beitragsmittel für schlechte Zeiten gebildet wurden, durch gesetzliche Maßnahmen zwangsweise abgebaut. Dadurch können die zuletzt enormen Kostensteigerungen nicht mehr abgefedert werden. Die von der Politik versäumten Finanz- und Strukturreformen werden jetzt auf dem Rücken der Beitragszahlenden ausgetragen.“

Peter Weiß stimmte den Ausführungen grundsätzlich zu und ergänzte: „Die Selbstverwaltung braucht wieder mehr Kompetenzen! Hierfür muss unter anderem das Haushaltsrecht der Sozialversicherungsträger gestärkt werden. Was im Rahmen der Selbstverwaltung geregelt werden kann, darf nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden. Das ist der Kern des Subsidiaritätsprinzips, dem wieder mehr Geltung verschafft werden muss. Um der Bedeutung und Rolle der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen, sollte sie auch im Grundgesetz verankert werden.“

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