Die Beiträge zur Krankenversicherung sind ein wichtiger Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes und können je nach Lebenssituation variieren. Auf dieser Seite haben wir Ihnen eine Übersicht mit den aktuellen Beitragssätzen beigefügt.
Beitragssätze ab 01.01.2026
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % |
Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % |
Beitragssatz für Versorgungsbezieher | 14,60 % |
Zusatzbeitragssatz der vivida bkk | 3,79 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 2,90 % |
Pflegeversicherung
Beitragssatz | 3,60 % |
Beitragszuschlag für Kinderlose | 0,60 % |
Beitragsabschlag pro Kind* | 0,25 % |
* Beitragsabschlag nur für Mitglieder mit zwei bis fünf Kindern, wird längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
des Kindes berücksichtigt: mindestens 0,25 %, maximal 1,00 %.
Höchstbeitrag Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil | 534,46 € |
Arbeitnehmeranteil | 534,46 € |
Gesamt | 1.068,92 € |
Höchstbeitrag Pflegeversicherung
Gesamtbeitrag | 209,25 € |
Gesamtbeitrag für Kinderlose | 244,13 € |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,60 % |
Rechengrößen und Entgeltgrenzen
Beitragsbemessungsgrenze | jährlich | monatlich |
Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 € | 5.812,50 € |
Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400,00 € | 8.450,00 € |
Selbstzahler
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