Gesundheit ist wertvoll

Unsere Beitragssätze
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In allen Lebensphasen sind Sie bei uns gut aufgehoben. Als Ihr verlässlicher Gesundheitspartner sind wir persönlich für Sie da. Wir wollen, dass Sie schnell gesund werden und gesund bleiben. Dafür setzen wir uns jeden Tag ein. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen attraktive Angebote für Ihre Gesundheit im Gleichgewicht.

Gesundheit ist wertvoll – deshalb setzen wir uns für sie ein

Unsere gute gesundheitliche Versorgung beruht auf einem solidarischen System. Es finanziert sich durch Ihre Beiträge und die aller anderen Versicherten. In den letzten Monaten ist vieles teurer geworden. Das spüren wir alle in unserem Alltag: an der Kasse im Supermarkt oder beim Friseur.

Auch das Gesundheitswesen bleibt von steigenden Preisen nicht verschont. Der demografische Wandel, fortschrittliche medizinische Behandlungen und längst überfällige Reformen haben die Kosten in die Höhe getrieben. Deshalb mussten wir unseren Beitragssatz anpassen.

Unser Zusatzbeitrag

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt unser individueller Zusatzbeitrag 1,7 Prozent. Er liegt damit genau im Durchschnitt, den das Gesundheitsministerium für das Jahr 2024 insgesamt festgelegt hat.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz beträgt unser Beitrag zur Krankenversicherung damit insgesamt 16,3 Prozent.

Weitere Informationen

Sind Sie Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, zahlen Sie nur die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber (paritätische Finanzierung).

Erhalten Sie eine Rente und sind versicherungspflichtig? Oder bekommen Sie Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Kapitalleistung aus einer Direktversicherung)? Dann gilt für Sie der neue Zusatzbeitrag ab dem 1. März 2024. Ihre Rentenversicherung trägt die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Erhalten Sie Arbeitslosengeld, wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zugrunde gelegt. Der Zusatzbeitrag wird von Ihrem zuständigen Leistungsträger gezahlt.

Erhalten Sie ausschließlich Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter vollständig den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den das Gesundheitsministerium festgelegt hat.

Sind Sie freiwillig versichert, zahlen Sie den Zusatzbeitrag zusammen mit dem allgemeinen Beitrag selbst. Bei der Berechnung wird die Summe Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.

Übersicht unserer Beiträge für Selbstzahlende


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