Vorsorge zahlt sich aus
Regelmäßige Vorsorge ist die Basis für ein gesundes Leben – deshalb unterstützen wir Sie, wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit tun. Für jede gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung, die Sie im aktuellen Jahr durchführen lassen, zum Beispiel Krebsvorsorge oder Check-Up, sowie jede Schutzimpfung erhalten Sie einen Bonus von 10 Euro. Kinder belohnen wir mit jeweils 5 Euro.
So leicht geht's:
Ob Mitglied oder mitversicherte Familienangehörige: Mitmachen können alle Personen, die bei uns versichert sind. Ab dem 15. Geburtstag belohnen wir Sie bereits mit dem Vorsorge-Bonus für Erwachsene.
Sie fordern Ihr Bonusheft an und lassen sich die im aktuellen Jahr durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch einen Stempel vom Leistungserbringer (zum Beispiel Arzt oder Zahnarzt) in Ihrem Bonusheft bestätigen.
Vorsorgeuntersuchungen:
- Hautkrebsvorsorge
- Darmkrebsvorsorge
- Gebärmutterhalskrebsvorsorge
- Brustkrebsvorsorge
- Prostatakrebsvorsorge
- Check-Up
- J2 Jugendvorsorge
- Zahnvorsorge
- Ultraschallscreening von Bauchaortenaneurysmen
- Mutterschaftsvorsorge
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Frauen und Männer.
Schutzimpfungen:
- Grippeschutzimpfung
- Malariaprophylaxe
- Meningokokken B
- alle Impfungen nach STIKO-Empfehlung
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Schutzimpfungen.
Für jede durchgeführte Maßnahme erhalten Sie 10 Euro. Sollten die Stempelfelder im Bonusheft nicht ausreichen – fordern Sie gerne ein weiteres an.
Einreichungsfristen:
- Reichen Sie Ihr vollständig ausgefülltes Bonusheft gerne bereits im laufenden Kalenderjahr ein, jedoch bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres.
- Sie erhalten Ihren Bonus zeitnah auf Ihr Konto.
- Achten Sie darauf, dass die Stempel aus dem jeweiligen Bonusjahr (01.01. – 31.12.) stammen.
- Eine Bonuszahlung ist generell an eine bestehende Mitgliedschaft geknüpft.
Ob Mitglied oder mitversicherte Familienangehörige: Mitmachen können alle Personen, die bei uns versichert sind. Kinder bis zum 15. Geburtstag belohnen wir mit dem Vorsorge-Bonus für Kinder.
Fordern Sie das Bonusheft für Ihr Kind an und lassen sich die im aktuellen Jahr durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch einen Stempel vom Leistungserbringer (zum Beispiel Arzt oder Zahnarzt) im Bonusheft bestätigen.
Vorsorgeuntersuchungen:
- Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 - U9 und J1)
- Zahnvorsorge
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
Schutzimpfungen:
- Grippeschutzimpfung
- Malariaprophylaxe
- Meningokokken B
- alle Impfungen nach STIKO-Empfehlung
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Impfungen für Kinder.
Für jede durchgeführte Maßnahme Ihres Kindes erhalten Sie jeweils 5 Euro. Sollten die Stempelfelder im Bonusheft nicht ausreichen – fordern Sie gerne ein weiteres an.
Einreichungsfristen:
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Bonusheft gerne bereits im laufenden Kalenderjahr ein, jedoch bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres.
- Sie erhalten den Bonus zeitnah auf Ihr Konto.
- Achten Sie darauf, dass die Stempel aus dem jeweiligen Bonusjahr (01.01. – 31.12.) stammen.
Fordern Sie sich hierzu gleich jetzt ein Bonusheft an. Dieses erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.
Sie erhalten für jede gesetzliche Vorsorgeuntersuchung wie zum Beispiel Krebsvorsorge oder Check-Up 10 Euro, Kinder erhalten 5 Euro. Außerdem bonifizieren wir jede von der STIKO empfohlene Schutzimpfung und darüber hinaus auch die Grippeschutzimpfung, die Malariaprophylaxe und die Impfung gegen Meningokokken B.
Grundsätzlich dürfen wir nur gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen bonifizieren. Unter „Sonstige Vorsorgeuntersuchungen“ besteht die Möglichkeit, sich eine weitere, nicht aufgeführte Vorsorgeuntersuchung, zu bonifizieren, z. B. eine weitere Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft.
Bitte beachten Sie: Augenärztliche Untersuchungen, wie z. B. die Glaukom-Früherkennung sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen. Wir können Ihnen daher keinen Bonus dafür auszahlen.
Lt. Bundesmantelvertrag – Ärzte BMV-Ä § 36 vom 01.10.2013 gilt für alle Kassenpatienten: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos.
Holt sich der Patient die Bestätigung allerdings erst in einem späteren Quartal von seinem Arzt, kann der Arzt dafür eine Gebühr verlangen. Leider sieht der Gesetzgeber hierfür keine Kostenerstattungsmöglichkeit unsererseits vor.
Grundsätzlich ist den Patienten zu empfehlen, frühzeitig – am besten gleich beim Vorsorgetermin – den Stempel im Bonusheft abzuholen.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Neuregelung zu den Meldungen von Bonuszahlungen bekanntgegeben, die für Sie eine deutliche Entlastung bedeutet:
Bisher mussten pauschale Bonuszahlungen von uns an die Finanzbehörden gemeldet werden, da sie steuerpflichtig waren.
Nun sind alle Bonuszahlungen insgesamt in Höhe von bis zu 150 Euro / Jahr pro versicherter Person steuerfrei. Es müssen daher ab dem Steuer- bzw. Bonusjahr 2021 nur noch Bonuszahlungen an die Finanzbehörden gemeldet werden, die diesen Freibetrag übersteigen.
Aktuell stehen uns allerdings noch nicht alle Informationen, insbesondere auch zur technischen Umsetzung, zur Verfügung. Sobald uns diese vorliegen und wir Bonuszahlungen von Ihnen melden müssen, werden Sie von uns benachrichtigt.
Die Neuregelung ist vorerst bis 2023 befristet. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.