Behandlung wie privat versichert


Kostenerstattung

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Kostenerstattung, Privatrechnung, eGK, Gesundheitskarte, Privatpatient

Mit dem Kostenerstattungs-Verfahren entscheiden Sie sich für eine andere Art der Abrechnung: Sie zahlen Ihre medizinisch notwendigen Leistungen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei uns zur Erstattung ein. Im Vergleich zur Abrechnung mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhalten Sie eine private Rechnung vom Leistungserbringer. Wir erstatten Ihnen anschließend die gesetzlichen Kassensätze – unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie erhalten in der Regel eine Behandlung wie ein Privatpatient
  • Mehr Flexibilität bei der Wahl von Ärztinnen, Ärzten und Leistungsbereichen
  • Transparente Einsicht in die tatsächlich entstandenen Behandlungskosten
  • Möglichkeit, das Verfahren auf bestimmte Bereiche zu beschränken – z. B. ambulante ärztliche Behandlung, zahnärztliche Versorgung, stationäre Leistungen oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Häufige Fragen – schnell beantwortet 

  • Wir erstatten grundsätzlich 25 % der privatärztlichen ambulanten Rechnung – abzüglich gesetzlicher Eigenanteile und Zuzahlungen
  • Von der Erstattung ziehen wir einen Verwaltungskostenabschlag von 5 % (maximal 40 Euro) ab
  • Die tatsächlichen Kosten liegen meist deutlich über der Erstattung – es kann zu spürbaren Eigenanteilen kommen
  • Erstattungen sind nur für zugelassene Vertragsleistungen möglich, die von Leistungserbringenden mit bestehender Kassenzulassung erbracht wurden
  • Sie sind mindestens ein Kalendervierteljahr an die Wahl gebunden

Vorab wichtig:
Hilfsmittel, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen sowie Psychotherapien sollten Sie unbedingt vorab mit einem Kostenvoranschlag bei uns einreichen. Nur so können wir prüfen und die Kostenbeteiligung klären.

Ja – jedoch erst nach mindestens einem Kalendervierteljahr Teilnahme. Die Kündigung ist danach jederzeit möglich.

Nein. Sie können das Verfahren auf bestimmte Leistungsbereiche beschränken, z.B. auf ambulante ärztliche Behandlung, zahnärztliche Versorgung, stationäre Behandlung und/oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Nein. Wir erstatten ausschließlich die gesetzlichen Kassensätze – nicht die vollständige Privatrechnung.

Unbedingt. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich von uns beraten, insbesondere zu möglichen Restkosten und Absicherungsmöglichkeiten über Zusatzversicherungen

Sie haben weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. 

Vier Freunde sitzen an einem sonnigen Tag zusammen auf einer Gartenbank und lächeln und lachen. Zwei Frauen sitzen vor ihnen, eine mit Locken und eine mit Brille, während zwei Männer hinter ihnen stehen und sitzen. Alle wirken glücklich und entspannt.

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