Behandlung wie privat versichert
Kostenerstattung
Kostenerstattung
Mit dem Kostenerstattungs-Verfahren entscheiden Sie sich für eine andere Art der Abrechnung: Sie zahlen Ihre medizinisch notwendigen Leistungen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei uns zur Erstattung ein. Im Vergleich zur Abrechnung mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhalten Sie eine private Rechnung vom Leistungserbringer. Wir erstatten Ihnen anschließend die gesetzlichen Kassensätze – unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen.
Vorab wichtig:
Hilfsmittel, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen sowie Psychotherapien sollten Sie unbedingt vorab mit einem Kostenvoranschlag bei uns einreichen. Nur so können wir prüfen und die Kostenbeteiligung klären.
Unbedingt. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich von uns beraten, insbesondere zu möglichen Restkosten und Absicherungsmöglichkeiten über Zusatzversicherungen.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.