Kostenerstattung
Die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens
Die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens
Mit Vorlage Ihrer Versichertenkarte werden alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen durch den Leistungserbringer direkt mit uns abgerechnet. Sie haben lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen zu entrichten. Beim Kostenerstattungs-Verfahren werden Ihnen alle Behandlungsmaßnahmen vom Leistungserbringer privat in Rechnung gestellt. Diese Privat-Rechnungen reichen Sie zur Erstattung der Kassensätze dann bei uns ein.
Wichtige Information für Sie:
Bitte entscheiden Sie sich nur dann für das Kosten-Erstattungsverfahren, wenn die für Sie entstehenden und nicht unerheblichen Rest- und Differenzkosten durch entsprechende Zusatzversicherungen lückenlos abgedeckt sind. Lassen Sie sich zum Kosten-Erstattungsverfahren unbedingt über alle für Sie relevanten Aspekte umfangreich von uns beraten, bevor Sie sich dafür entscheiden!