Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA auf Rezept
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind Medizinprodukte, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien (Apps oder andere Web-Anwendungen) beruht. Sie haben eine gesundheitsbezogene Zweckbestimmung und müssen dazu bestimmt sein, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern bzw. bei der Kompensierung von Krankheitsfolgen zu helfen. Es sind sozusagen "digitale Helfer für Patienten", die Sie dabei unterstützen, die Gesundheit zu fördern oder Krankheiten zu erkennen und zu behandeln.
 

Wer lässt die digitalen Gesundheitsanwendungen zu?

Die digitalen Gesundheitsanwendungen werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen und/oder auch abgelehnt.
 

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen sind zugelassen?

Alle zugelassenen digitalen Anwendungen finden Sie im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
 

Wie kann ich die DiGA nutzen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es besteht für Sie die Möglichkeit, die DIGA über zwei Wege genehmigen zu lassen:

  • über eine ärztliche Verordnung oder
  • durch eine Anfrage direkt bei uns.

Die ärztliche Verordnung erhalten Sie durch Ihren behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten. Dieser muss genau angeben, welche DiGA Sie nutzen sollen. Wichtig ist auch, dass die ärztliche Verordnung von einem Vertragsarzt/-therapeuten ausgestellt worden ist.

Alternativ können Sie eine DiGA mit unserer Genehmigung erhalten. Auch hier ist die Voraussetzung die erforderliche aktuelle medizinische Indikation und der Ausschluss von Kontraindikationen für die beantragte DiGA. Hierfür benötigen wir aktuelle ärztliche Unterlagen aus denen dies ersichtlich ist.

Sobald Ihnen eine ärztliche Verordnung oder alle notwendigen ärztlichen Unterlagen vorliegen, können Sie uns diese über unser Kontaktformular hochladen, oder einfach per Post an uns weiterleiten. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellen wir Ihnen einen Rezeptcode aus. Mit diesem Code können Sie die DiGA freischalten und für den im Verzeichnis definierten Zeitraum nutzen.
 

Welche Zuzahlungen müssen Sie leisten?

Die Kosten für die DiGA werden grundsätzlich von uns in voller Höhe übernommen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen Kosten für eventuelle Zusatzfunktionen entstehen können. Dies ist dann der Fall, wenn die App weitergehende Funktionen beinhaltet und/oder von Ihnen genutzt werden, welche nicht der zugelassenen DiGA entspricht.


Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!


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