Eine Frau sitzt auf einer Couch, schaut auf Papiere auf einem Tisch und hält eine Brille in einer Hand. Sie wirkt konzentriert und nachdenklich und hat ein Notizbuch, einen Stift und eine Kaffeetasse dabei.

Klare Sicht für Ihren Alltag


Brille & Kontaktlinsen

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Gute Sicht ist wichtig – im Alltag, in der Schule, im Beruf und in der Freizeit. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, unterstützen wir Sie bei der Versorgung mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Versorgung.

Häufige Fragen – schnell beantwortet

Anspruch auf eine Brille haben:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Erwachsene ab 18 Jahren bei Vorliegen einer schweren Sehbeeinträchtigung

Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Sehschärfe (Visus) beträgt bei bestmöglicher Korrektur (Messung mit aufgesetzter Brille) auf dem besseren Auge maximal 0,3 (30 %)
  • Eine Kurzsichtigkeit (Myopie) oder Weitsichtigkeit (Hyperopie) von mehr als 6 Dioptrien (Sphäre)
  • Eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus / Zylinder) von mehr als 4 Dioptrien

Wichtig zu wissen: Für die Bewertung des Anspruchs auf Kostenübernahme berücksichtigen wir ausschließlich die Fernwerte.

  • Für die erstmalige Versorgung benötigen Sie ein vom Augenarzt ausgestelltes Rezept.
  • Mit dem Rezept können Sie direkt zu einem Augenoptiker mit Kassenzulassung gehen. Dieser rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab – Ihren Eigenanteil zahlen Sie vor Ort.

Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren gilt:

  • Für eine Folgeversorgung innerhalb von 3 Monaten ist kein neues Rezept erforderlich – sie können sich direkt an den Augenoptiker wenden. Dies gilt auch bei Verlust oder Beschädigung der Brille.
  • Bei einer Änderung der Dioptrien-Anzahl ist immer eine ärztliche Verordnung notwendig.

Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt:

  • Für eine Folgeversorgung ist in der Regel kein neues Rezept erforderlich – sie können sich direkt an den Augenoptiker mit Kassenzulassung wenden.
  • Ein neues Rezept ist nur dann erforderlich, wenn der Augenoptiker eine auffällige Veränderung der Sehschärfe oder die Gefahr der Erkrankung des Auges feststellt.
  • Die Kosten für die Gläser – bis maximal zu den jeweils gültigen Vertragssätzen
  • Für das Brillengestell können keine Kosten übernommen werden.

Wir tragen die Kosten für Kontaktlinsen, wenn diese medizinisch notwendig sind und dies durch das Ausstellen einer Verordnung ärztlich bestätigt wird.

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Kassenanteils, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro für jede Sehhilfe. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen (z. B. für Arzneimittel, Fahrkosten oder Heilmittel). Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 %. Bitte bewahren Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen auf. Unsere Kundenberater prüfen gern für Sie, ob Ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten wurde.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung

Wichtig zu Wissen!

Arbeitsplatz- / Bildschirmbrille

Benötigen Sie eine spezielle Brille für Ihren Arbeitsplatz? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. Eine Kostenbeteiligung durch uns ist hierfür nicht möglich.

Eine einfache Strichzeichnung einer Brille mit sich überschneidenden Umrissen, die sowohl die Vorder- als auch die Seitenansicht des Gestells in Dunkelblau auf hellem Hintergrund zeigt.

Sportbrille

Bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht – in der Regel mit Beendigung der 10. Klasse – übernehmen wir zusätzlich die Kosten für eine Brille mit Kunststoffgläsern. Das Brillengestell zahlen Sie auch hier selbst.

Sie haben weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. 


Vier Freunde sitzen an einem sonnigen Tag zusammen auf einer Gartenbank und lächeln und lachen. Zwei Frauen sitzen vor ihnen, eine mit Locken und eine mit Brille, während zwei Männer hinter ihnen stehen und sitzen. Alle wirken glücklich und entspannt.

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