Außervertragliche Leistungen


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Außervertragliche Leistung, Behandlungsmethode, gesetzliche Krankenversicherung

Bei einer außervertraglichen Leistung handelt es sich um eine umstrittene Behandlungsmethode, der es an der Anerkennung ihres diagnostischen und/oder therapeutischen Nutzens fehlt und die wegen des Verstoßes gegen den Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgrundsatz nicht zu den gesetzlichen Krankenkassenleistungen gehört.

Beispiele für außervertragliche Leistungen sind:

  • Verschiedene Laserbehandlungen (z.B. refraktive Augenchirurgie, LASIK, Venenbehandlungen)
  • Stoßwellentherapie bei chirurgischen, orthopädischen und schmerztherapeutischen Indikationen
  • Bioresonanztherapie

Wer übernimmt die Kosten für außervertragliche Leistungen?

Eine Kostenübernahme für außervertragliche Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung / vivida bkk ist nicht möglich. Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen die wissenschaftlichen Zweifel an der Wirksamkeit der Methode darlegen und kann die Behandlung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchführen. Ihr Arzt hat Ihnen die Kosten dieser Leistungen privat in Rechnung zu stellen.


Vier Freunde sitzen an einem sonnigen Tag zusammen auf einer Gartenbank und lächeln und lachen. Zwei Frauen sitzen vor ihnen, eine mit Locken und eine mit Brille, während zwei Männer hinter ihnen stehen und sitzen. Alle wirken glücklich und entspannt.

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