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Häufige Fragen zu sonstigen Themen

Ja. Ihre Kunden haben ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft bei der vivida bkk den vollen Leistungsanspruch.

Nein, leider nicht. Diese Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I in Verbindung mit den §§ 67 ff. SGB X.
Gerne können Sie Informationen oder Unterlagen für Ihre Kunden bei der vivida bkk anfordern. Wir senden diese dann Ihren Kunden zu.