Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.
Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sog. Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt.
Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone.
2D-Barcode = Als 2D-Code (englisch 2D Barcode oder Matrix Barcode) werden optoelektronisch lesbare Schriften bezeichnet, die aus verschieden breiten Strichen oder Punkten und dazwischen liegenden Lücken mit möglichst hohem Kontrast bestehen.
Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum.
Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, wird es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfzertifikats geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ ist ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

Seit dem 09.06.2021 können Geimpfte den Nachweis darüber in der Corona-Warn-App hinterlegen. Nutzer können damit nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft worden sind. Damit entfällt für Nutzer der Corona-Warn-App die Notwendigkeit zur Installation einer zusätzlichen CovPass-App, die parallel vom Robert-Koch-Institut (RKI) und IBM entwickelt wurde.
Die CovPass-App ist seit dem 10.06.2021 verfügbar. Das RKI hat auf der Homepage ein Erklärvideo zur CovPass-App bereitgestellt.
Impfzentren und Ärzte können den digitalen Nachweis direkt nach der Impfung generieren und den Geimpften über einen Barcode oder Ausdruck zur Verfügung stellen. Ab dem 14. Juni 2021 können vollständig Geimpfte sich diesen digitalen Impfnachweis auch in der Apotheke ausstellen lassen. Hierfür ist der gelbe Impfnachweis und der Personalausweis erforderlich. Über Mein Apothekenmanager erfahren Sie, welche Apotheke in Ihrer Nähe diesen Service anbietet.
Die Corona-Warn-App ist eine vom RKI herausgegebene Tracing-App und dient der Kontaktnachverfolgung, um Infektionsketten zu stoppen. Dort kann man nun auch den Impfnachweis hinterlegen - die App wurde also um die Funktion erweitert.
CovPass ist eine App der Bundesregierung, die bald verfügbar sein und mit der man die Corona-Impfung ebenfalls nachweisen können soll. Auch Genesene und Getestete sollen das dort hinterlegen und sich damit ausweisen können.
Darüber hinaus hat CovPass keine weiteren Funktionen, wie die Webseite des RKIs beschreibt - es geht also nur um den Impfnachweis. CovPass könnte also für Menschen gedacht sein, die nicht die Corona-Warn-App wollen, sich aber dennoch digital ausweisen möchten.
Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo man geimpft worden ist. Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen.