Coronavirus-Impfverordnung
Zum 15.12.2020 ist die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. In dieser wird u.a. geregelt, wer Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus hat und in welcher Reihenfolge die Anspruchsberechtigten geimpft werden sollen. Außerdem regelt die Verordnung, wer die Impfung durchführen soll und wer die Kosten trägt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Zusammen gegen Corona – Informationen zum Impfen des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Webseite Das ist der Stand bei der Corona-Impfung der Bundesregierung.
Auch das Robert-Koch-Institut bietet unter COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen umfangreiche Informationen an.
Hier finden Sie eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema "Coronavirus" informieren:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland unter Telefon: 0800 011 77 22
- Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) unter Telefon: 030 346 465 100
- Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte unter Fax: 030 340 60 66 07 oder E-Mail info.deaf[at]bmg.bund.de und info.gehoerlos[at]bmg.bund.de
- Gebärdentelefon (Videotelefonie) unter www.gebaerdentelefon.de/bmg